RATIONALIST INTERNATIONAL

Bulletin Nr. 102 vom 28. September 2002 (Deutsche Ausgabe)

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IN DIESER AUSGABE

Nigeria: Prügelstrafen, Amputationen und weitere Verurteilungen zum Tod durch Steinigung

Indien: Die Wahrheit über den Gesichtszerkratzer — Von Sanal Edamaruku

Bangladesch: Taslima Nasreens neuer Roman verboten

Iran: Neues Scheidungsgestz – ein Schritt in Richtung Gleichheit der Geschlechter

Vatikan: Weibliche Priester greifen die all-männliche Hierarchie an

 

Nigeria: Prügelstrafen, Amputationen und weitere Verurteilungen zum Tod durch Steinigung

Amina Lawal Kurami könnte die erste Person werden, die durch Steinigung hingerichtet wird, seit die Nordstaaten von Nigeria den Sharia Code (Islamisches Recht) eingeführt haben.

Die lange erwartete Entscheidung des Islamischen Berufungsgerichtes in Funtuas im Staate Katsina schockierte die wachsende Menschenrechtsbewegung in Nigeria und Menschen in aller Welt. Das Gericht bestätigte das barbarische Urteil, das ein Sharia-Gericht in Bakori im März 2002 erstinstanzlich gegen die unverheiratete Mutter verhängt hatte.

Dies ist bereits die zweite Verurteilung zum Steinigungstod wegen sexueller Aktivitäten außerhalb der Ehe. Die erste Frau, gegen die ein solches Urteil verhängt wurde, war im Oktober 2001 Safiyatu Husseini Tunga-Tuda. Unter dem Druck weltweiten Protestes sprach das Berufungsgericht in Sokoto Safiyatu im März 2002 frei [siehe Berichte in Bulletin Nr.88 und Bulletin Nr.93]. Danach war allgemein erwartet worden, daß auch Amina in zweiter Instanz freigesprochen würde.

Die beiden Fälle gleichen sich weitgehend. Sowohl Safiyatu (35) als auch Amina (30) sind geschieden und wurden außerhalb der Ehe schwanger. Beiden Frauen war nicht recht klar, welche Folgen die kurz zuvor stattgefundene drastische Änderung des Gesetzessystems für sie hatte, und beide hatten keinen Rechtsanwalt, als sie den Behörden gegenüber zugaben, intime Beziehungen außerhalb der Ehe gehabt zu haben. In beiden Fällen galt dies Geständnis den Sharia-Gerichten als ausreichender Grund, die höchste Strafe gegen sie zu verhängen, während die Väter ihrer Babys strafrechtlicher Verfolgung aus Beweismangel entgingen. Unter den Beweisregeln der Sharia kann ein Mann nur dann wegen sexueller Aktivitäten außerhalb der Ehe verurteilt werden, wenn es vier männliche Zeugen für die Straftat gibt, während eine unverheiratete Frau einfach schon dafür verurteilt werden kann, daß sie schwanger ist.

In Safiyatu Husseinis Fall gründete sich der Freispruch des Berufungsgerichtes auf drei Argumente. Erstens, ihr Kind war bereits empfangen, bevor im Staate Sokoto Islamisches Recht eingeführt wurde; der Fall fiel daher nicht unter Islamische Rechtsprechung. Zweitens, der Angeklagten waren die harten Konsequenzen ihres Geständnisses nicht bewußt gewesen. Drittens, sie hatte keinen Rechtsanwalt. Safiyatu war vom Berufungsgericht Gelegenheit gegeben worden, ihre Aussage zu ändern. Sie präsentierte die verblüffende aber unter Islamischem recht offiziell zulässige Erklärung, das Baby sei das Kind ihres früheren Ehemannes, das seit ihrer Scheidung zwei Jahre lang in ihr “geschlummert” habe.

Amina Lawals Verteidigerteam aus der Hauptstadt Abuja, das inzwischen von der Gruppe “Women’s Rights Advance and Protection Alternative” (Alternative für Förderung und Schutz von Frauenrechten) organisiert wurde, brachte genau die selben Argumente vor, jedoch ohne Erfolg. Amina hatte den Behörden im Januar erzählt, daß ihre damals neugeborene Tochter Wasilia aus der 11-monatigen intimen Beziehung mit ihrem Freund Yahaya Mahmud hervorgegangen sei, der sie heiraten wolle. Das Geständnis blieb Grundlage ihrer Verurteilung. Das Berufungsgericht ließ sich durch Protest nicht beeindrucken. “Auf der Grundlage von Beweisen, die sich auf unsere Untersuchungen wie auf die Islamischen Schriften stützen, bestätige ich, Aliyu Abdullahi, zusammen mit meinen drei Assistenten die Verurteilung zum Tod durch Steinigung, wie sie die Sharia vorschreibt. Dieses Urteil wird vollstreckt werden, sobald Dein Baby entwöhnt ist”, verkündete der Vorsitzende Richter. Der Urteilsspruch wurde von der Publikumsgalerie des überfüllten Gerichtssaales mit Jubel und mit dem Ausruf “Gott ist großartig!” begrüßt.

Inzwischen wurde, wie die Anwälte mitteilen, Berufung gegen das Urteil eingelegt.

*

Nigeria ist der bevölkerungsstärkste Staat Afrikas. Rund die Hälfte seiner 120 Millionen Bewohner sind Muslime, die andere Christen. Im Jahre 2000 begannen die Staaten im vorwiegend muslimischen Norden des Landes mit der Einführung der Sharia. Dies löste gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen den Religionsgemeinschaften aus, in denen in den vergangenen drei Jahren mehr als 3000 Menschen getötet wurden. Heute gilt in 12 Staaten Islamisches Recht. Die muslimische Bevölkerung dieser Staaten wurde unter die Rechtsprechung religiöser Strafgerichte gezwungen, die ihnen barbarische Strafen auferlegt. Mehrere Männer und sogar 14-und 15-jährige Jugendliche wurden wegen kleiner Diebstähle zur Amputation von Händen oder Füßen verurteilt. Einige Amputationen wurden bereits ausgeführt. Letztes Jahr wurde ein junges Mädchen, schwanger nach Vergewaltigtigung durch drei Männer, mit hundert öffentlichen Peitschenschlägen für ihr “Verbrechen” bestraft. Bisher hat keine Steinigung stattgefunden, aber die Liste derer, die für angebliche sexuelle Handlungen außerhalb der Ehe zum Steinigungstod verurteilt wurden, wird länger.

Yunusa Ratin Chiyawa im Staate Bauchi, im Juni wegen seiner Beziehung zu einer verheirateten Frau zu Steinigung verurteilt, ist der erste Mann, dem die Strafe droht. Seine Verurteilung gründete sich auf sein Geständnis; er hatte keinen Anwalt. Die Anklage gegen die betroffene Frau wurde fallengelassen, nachdem sie angab, Yunusa habe sie verhext. Nach einem Bericht von Amnesty International hat der Vertreter des Nigerianischen Bundesjustizministeriums im Staate Bauchi versucht, eine Überweisung des Falles vom Sharia-Gericht zum staatlichen Berufungsgerichtshof zu erwirken. Die staatliche Rechtsprechung kennt keine Todesstrafe für außereheliche Beziehungen. Aber das Sharia-Gericht weigerte sich, den Fall abzugeben. Es ist bisher nicht bekannt, ob und wie die Kompetenzfrage zwischen religiösem und staatlichem Gericht gelöst wurde und wie das weitere Schicksal des Verurteilten aussieht.

Famita Usman, geschiedene Mutter von zwei Kindern, und ihr Freund Ahmadu Ibrahim wurden im August von einem höheren Sharia-Gericht im Staate Niger zur Steinigung verurteilt. Das Paar war im Mai in erster Instanz zu 5 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das höhere Gericht verhängte die Todesstrafe, nachdem Fatimas Vater Beschwerde gegen die “viel zu milde Strafe” einreichte. Ihre Anwälte sind in Berufung gegangen.

Die Landesregierung von Nigeria unter Präsident Olusegun Obasanjo, einem Christen, steht der Einführung des Sharia Codes in den Nordstaaten keineswegs positiv gegenüber, aber sie hat sie auch nicht verhindert. Im März 2002 hat sie, alarmiert durch den internationalen Aufschrei gegen das Todesurteil für Safiyatu Husseini, einen halbherzigen Versuch unternommen, Islamische Rechtsprechung zu verbieten. Justizminister Kanu Agabi schrieb an die 12 beftroffenen Staaten, Sharia-Rechtsprechung sei inhuman und verletze die Nigerianische Verfassung. Weitere Schritte wurden aber nicht unternommen. Islamische Rechtsprechung verletzt in der Tat nicht nur die Nigerianische Verfassung, sondern diverse internationale Menschenrechts-Akte und –Verträge, die von Nigeria unterzeichnet und ratifiziert wurden. Der Landesregierung obliegt daher nichts geringeres als die Pflicht, die Anwendung des Sharia-Rechtes zu verbieten und zu unterbinden, um die Geltung von Werten und Prinzipien der Verfassung wie auch die Einhaltung internationaler Menschenrechtsabkommen zu garantieren. Die Regierung scheint allerdings eine bequeme Nicht-Einmischungs-Politik zu bevorzugen. Ein Sprecher des Governeurs von Katsina hat den Medien gegenüber klargestellt, daß es unter keinen Umständen eine staatliche Einmischung in den Fall Amina Lawal geben werde. Präsident Obasanjo ist mit den Worten zitiert: “Ich glaube nicht, daß die gegenwärtigen Vorgänge zu ihrem Tode führen werden. Falls es aber in der Tat so kommen sollte, woran ich sehr zweifle, werde ich um mich selbst weinen; ich werde um Amina weinen und ich werde um Nigeria weinen.”

Es muß Präsident Obasanjo in aller Höflichkeit klargemacht werden, daß die zivilisierte Welt mehr als nur Tränen von ihm erwartet: Wir erwarten von ihm, daß er für Recht und Ordnung im Geiste der Verfassung seines Landes sorgt und daß er internationale Menschenrechtsnormen respektiert. Wir erwarten daher, daß er die Sharia-Rechtsprechung verbietet und unterbindet und die Ausführung grausamer und unmenschlicher Strafen wie Prügel und Amputation mit sofortiger Wirkung verhindert. Wir erwarten, daß er für das Leben Amina Lawals und anderer gegenwärtig unter Islamischem Gesetz zum Tode Verurteilter garantiert. Wir erwarten von ihm, daß er die Talibanisierung Nigerias verhindert!

Schreiben Sie bitte an Präsident Obasanjo:

His Excellency Olusegun Obasanjo, President of the Republic Nigeria

E-Mail: webmaster@nigeria.gov.ng

Postadresse: The Presidency, Federal Secretariat, Phase II, Shehu Shagari Way, Abuja, Nigeria

Senden Sie bitte eine Kopie Ihres Briefes an Rationalist International: HQ@rationalistinternational.net

 

Indien: Die Wahrheit über den Gesichtszerkratzer

Von Sanal Edamaruku

Wieder hat eine furchtbare Kreatur in diesem Sommer Nordindien in Schrecken versetzt. Im Mai letzten Jahres war es der Affenmann gewesen, der die Dörfer in der Umgebung Delhis heimsuchte, bevor er von der Indian Rationalist Association als das kollektive Produkt einer Massenhysterie entlarvt wurde. *) Kürzlich erschien nun ein neues, wenngleich recht ähnliches Ungeheuer und ging im Nachbarstaate Uttar Pradesh um wie eine Reinkarnation des alten Affenmannes. Die Leute nannten es Munotschwa, den Gesichtszerkratzer. Es pflegte in der Dunkelheit aus der Luft herniederzustoßen wie ein kleines UFO und rote und grüne Strahlen auszusenden. Dann schlug es mit stählernen Krallen auf die Gesichter seiner Opfer ein und hinterließ tiefe, blutende Kratzer und Wunden, die einen brennenden Schmerz verursachten. Panik verbreitete sich wie ein Lauffeuer und mit ihr Gerüchte und wilde Theorien. Mitarbeiter der Indian Rationalist Association besuchten Sitapur, Varanasi (Benares), Mirzapur und andere Orte im befallenen Gebiet und versuchten herauszufinden, was da vor sich ging.

Ganz wie der Affenmann, hatte die Kreatur offenbar so viele verschiedene Gestalten wie es Zeugen gab. Als wir mit den Dorfbewohnern sprachen, bekamen wir Beschreibungen von einem fliegenden Kissen, einer fliegenden Katze, einem Flugzeug, einem gigantischen Insekt, einer fliegenden Untertasse und vielem mehr. Genauso unterschiedlich wie die Gestalten waren die Theorien über den Ursprung des Monsters. Einige der beliebtesten Verdächtigen hinter dem Spuk waren wütende Geister, asoziale Elemente, die Mafia, Pakistans Geheimdienst und ein obskures “chemisch manipuliertes” Insekt. Es stellte sich als sehr schwierig heraus, wirklich Zeugen zu finden, obwohl es überall viele Leute gab, die jemanden kannten, der der Kreatur begegnet war. Keinem unserer Mitarbeiter gelang es, auch nur einen flüchtigen Blick auf den fliegenden Horror werfen. Er zeigte sich einfach nicht in unserer Gegenwart. Die einzige vorhandene objektive Abbildung war eine zweiminütige Videoaufzeichnung aus Mirzapur. Sie zeigte einen Lichtstrahl, der in schneller, kreisender Bewegung umhersauste und dann in der Dunkelheit verschwand, während Menschen in Angst aufschrien. Tatsächlich bot dies keine große Entüllung des Geheimnisses; konnte es sich doch bei dem Licht auch einfach um eine Taschenlampe handeln.

Die Leute brachten sehr unterschiedliche Strategien zum Einsatz, um sich vor dem Gesichtszerkratzer zu schützen. In Sitapur began man in aller Hektik, spezielle heilige Rituale in den Tempeln abzuhalten, um den Verfolger zu vertreiben, denn örtliche Magier behaupteten zu wissen, daß er von verärgerten Geistern und ruhelosen Seelen geschickt worden sei, die es mit Gebetszeremonien und Opfergaben zu besänftigen gelte. An anderen Orten wurde der wundersame Angreifer zum Gegenstand von Notfallsitzungen dörflicher Sicherheitskomitees. Die Leute blieben des Nachts auf und hielten zusammen vor ihren Häusern Wache, bewaffnet mit Öllampen, Eisenstangen, Spaten und sogar Gewehren. Ein kleines Geräusch oder ein unerwarteter Lichtreflex löste zuweilen Gewehrsalven aus; die bloße Nennung des Wortes “Munotschwa” konnte Panik hervorrufen.

Es gab jedoch drei Dinge, die das Monster verläßlich auf Distanz hielten: Wasser, Licht und Rationalisten. Alle berichteten Angriffe fanden während der Dürreperiode in Orten ohne Wassertank und bevorzugt während der stundenlangen nächtlichen Elektrizitätsausfälle statt. Und wo immer einer unserer freiwilligen Mitarbeiter an der Nachtwache teilnahm, die Dorfbewohner zu konstruktiver Diskussion über ihre Situation anregte und Interesse und Anteilnahme an ihren täglichen Problemen und Sorgen nahm, verging die Nacht mit Sicherheit ohne jede Störung.

Es wurde uns sehr schnell klar, daß der Gesichtszerkratzer, ganz wie der Affenmann, ausschließlich in der Phantasie der Menschen existierte. Er hatte so viele verschiedene Gesichter wie angstvolle Halluzinatoren. Aber mußte es da nicht irgendjemanden oder irgendetwas geben, das die Halluzinationen auslöste? Und die Wunden verursachte?

Es gab angeblich mehr als siebzig Opfer des phantasischen Angreifers, aber es war ausgesprochen schwierig, einige der Wunden zu Gesicht zu bekommen, über die so viel gesprochen wurde. Was uns dann schließlich gezeigt wurde, war recht enttäuschend: ein paar harmlose, unspezifische Kratzer, die nicht unter die Haut gingen. Ärzte, die zur Untersuchung hinzugezogen wurden, fanden sie oberflächlich und konnten keine Ursache für den brennenden Schmerz finden, über den viele Opfer klagten. Diese “Wunden” sahen jenen sehr ähnlich, die der Affenmann seinen Opfern “geschlagen” und “gebissen” hatte. Damals hatten wir in allen bekannten Fällen nachweisen können, daß die Opfer sie sich mit Fingernägeln, Gabeln und anderen Instrumenten selbst zugefügt hatten. Dabei war den meisten von ihnen nicht im Geringsten bewußt gewesen, was sie getan hatten – ein wohlbekanntes psychologisches Phänomen.

Einem Vorschlag der Indian Rationalist Association folgend, ersuchte die Regierung die Air Force, das fliegende Ungeheuer in Uttar Pradesh mit dem Radarsystem einer dortigen Basis zu suchen – erwartungsgemäß ohne jedes Ergebnis. Einige Wissenschaftler, die zur Untersuchung des Phänomens herangezogen wurden, brachten unterschiedliche Theorien über den Ursprung des Monsters auf. Am überzeugendsten – wenn auch nicht abschließend bewiesen – war die Hypothese des Indian Institute of Technology (IIT) in Kanpur. IIT-Wissenschaftler schlugen vor, daß das sich schnell bewegende Licht, das Leute vor Angriffen gesehen hatten, durch ein seltenes meteorologisches Phänomen hervorgerufen sein konnte, das als Ball-Lightening bekannt ist - eine spezielle Art von Wetterleuchten. Diese kann in Dürrezeiten auftreten, wenn Erdteilchen, vom Wind erfaßt, sich elektrisch aufladen und in der Dunkelheit als sich schell bewegende Leutbällchen erscheinen. Wenn diese mit menschlicher Haut zusammenstoßen, können sie wegen ihres Säuregehaltes Irritationen und Schmerzen hervorrufen. Dies alles paßte sehr gut zu den vorliegenden Beschreibungen, und in der gegebenen Wettersituation während der langen Dürre schien Ball-Lightening in der Region auch durchaus möglich. Obwohl es unwahrscheinlich ist, daß dieses Phänomen so regelmäßig auftrat wie Angriffe berichtet wurden, könnte es ein Initialereignis gegeben haben, das die Kette von Gerüchten, Phantasien und Reaktionen auslöste, oder auch mehrere Ereignisse, die hier und dort der Massenhysterie neuen Zündstoff gaben. Möglicherweise trugen auch noch ein paar andere lokale Merkwürdigkeiten zur Mythenbildung bei. In Lakhimpur wurde ein unbekanntes acht Zentimeter langes Insekt mit sechs Klauen gefangen und zum Übeltäter erklärt. Es wurde in einer Flasche zur Bestimmung in den Zoologischen Garten geschickt. In Lucknow konfiszierte die Polizei einen ganz anderen Gesichtszerkratzer und stellte ihn öffentlich zur Schau. Es war ein Flugobjekt, konstruiert aus einem Ballon, einem Drachen und einer kleinen Taschenlampe. Spaßvögel hatten es steigen lassen, um die allgemeine Panik für einen Streich zu nutzen.

Wetterleuchten, exotische Insekten und drachenfliegende Taschenlampen alleine machen noch keine schrecklichen Ungeheuer. Es gab da noch einen anderen sehr realen Faktor, der die Horrorphanatsien entzündete. Der Gesichtszerkratzer wütete, während die Dürre im ländlichen Uttar Pradesh viele Bauern an den Rand der Existenz tribe und um ihre Zukunft fürchten ließ. Verzweiflung verwandelte sich Zorn gegen eine Regierung, die keinerlei Hilfe bot und nicht einmal geregelte Stromversorgung garantierte. Angst, Spannung und Wut fanden plötzlich einen Blitzableiter in dem geheimnisvollen Monster, das aus dem Nichts auftauchte. Die Stimmung war emotionsgeladen. Aufgebrachte Menschenmengen griffen mehrere Polizeistationen an, verwüsteten sie, verbrannten Fahrzeuge und bewarfen die Beamten mit Steinen. In Sitapur verwüstete die Menge eine Verteilerstation des Elektrizitätswerkes, als ihre Forderung nach ununterbrochener Stromversorgung auf taube Ohren stieß. Die Leute sind in Rage, weil die Behörden sie nicht vor dem Gesichtszerkratzer schützen, schrieb ein Teil der Presse. Die Bauern revoltieren, weil die Regierung ihre existentiellen Bedürfnisse ignoriert, sagten andere. Es schien plötzlich schwierig, herauszufinden was zuerst da gewesen war: das phantastische Ungeheuer oder die sehr reale existentielle Krise der Bauern und das Versagen der Regierung. Fest steht jedenfalls, daß die Regierung einigen Grund hatte, das Auftauchen des fliegenden Sündenbockes zu begrüßen.

Vielleicht war es, um jeden Verdacht von sich zu waschen: dismal taten die Behörden ihr Bestes, der Kritik der Rationalisten zu entkommen. Während der Affenmann-Affaire war unsere Stimme die einzige Insel der Vernunft in einem Meer der Verwirrung gewesen. Während wir in den Medien darauf bestanden, daß es kein Ungeheuer gab, sondern nur eine erklärbare Massenhysterie, versuchten lärmende Polizeipatrouillen, das Phantom in engen Dorfstraßen zu fangen. Motorradbrigaden und Polizeitruppen von bis zu 5000 Mann, teilweise mit hochtechnisierter Ausrüstung, jagten das Phantasiegeschöpf kreuz und quer durch die Hauptstadt. Für seine Ergreifung wurde schließlich eine Belohnung ausgesetzt. Die Behörden hatten für ihre Rolle in der dramatischen Eskalation der öffentlichen Unruhe harte Kritik von Rationalisten und Medien hinnehmen müssen.

Nun schienen sie gelernt zu haben. Es gab keine hektische Monsterjagd und keine Sensationshuberei. Es wurde sogar berichtet, Polizisten hätten Flugbätter verteilt mit der Information, daß das Ungeheuer nur ein Gerücht sei, daß sich auf ein ungewöhnliches Wetterphänomen gründete. Solche Berichte über lobenswerte Versuche, die wütende Dorfbevölkerung aufzuklären, ließen sich allerdings nicht bestätigen. Das Polizeiflugblatt blieb ebenso phantomhaft wie das Ungeheuer selbst.

Langsam legte sich die Panik, aber der schreckliche Gesichtszerkratzer zögerte noch, die dürregeplagten Dörfer endgültig zu verlassen. Erst als die ersten Regengüsse des lange erwareteten Monsun die steintrockenen Felder wässerte, verschwand er so unbemerkt wie er gekommen war.


*) Lesen Sie zum Affenmann (auf Englisch) die Berichte in Rationalist International Bulletin # 72 vom 23. Mai 2001

und in TIME Magazine Vol. 157 Nr. 21 vom 28. Mai 2001

 

Bangladesch: Taslima Nasreens neuer Roman verboten

Die Regierung von Bangladesch hat Veröffentlichung, Verkauf, Vertrieb und Besitz von Taslima Nasreens jüngstem Roman Utal Hawa (Wilder Wind) verboten. Die Polizei erhielt Order, sämtliche auffindbaren Exemplare zu konfiszieren. Der Roman “enthält anti-Islamische Gefühle und Stellungnahmen, die geeignet sind, die religiöse Harmonie in Bangladesch zerstören”, erklärte das Innenministerium.

Wilder Wind, geschrieben in bengalischer Sprache und veröffentlicht im indischen Kolkata (Calcutta), ist der zweite Teil von Taslimas autobiographischem Romans. Der erste Teil, Amar Meyebela (Meine Mädchenjahre) wurde 1999 in Kolkata veröffentlicht und sofort nach Erscheinen in ihrem Heimatland verboten.

Taslima Nasreen mußte 1994 aus Bangladesch fliehen, als Fundamentalisten eine Fatwa (religiöses Urteil) über sie verhängten und ein Kopfgeld für ihre Ermordung aussetzten. Zur gleichen Zeit wurde sie von der Regierung (damals ebenfalls unter Premier Khaleda Zia) wegen angeblichen Verstoßes gegen die Blasphemie-Gesetze gejagt. Seit ihrer Flucht hat die Autorin in Schweden, Deutschland und Frankreich gelebt. In Bangladesch sind noch immer Gerichtsverfahren gegen sie anhängig, die auf Betreiben der Fundamentalisten gegen sie angestrengt wurden, als ihr Roman Lajja (Schande) erschien. Lajja wurde mittlerweile ins Englische und in alle europäischen Sprachen übersetzt.

Taslima Nasreen gehört zu den Ehrenmitgliedern von Rationalist International.

 

Iran: Neues Scheidungsgestz – ein Schritt in Richtung Gleichheit der Geschlechter

Der Majlis, Irans reformistendominiertes 290-Sitze-Parlament, hat einen Zusatz zum Strafgesetzt verabschiedet, der der erste Schritt auf dem langen Wege zur Gleichheit der Geschlechter sein könnte. Das neue Gesetz garantiert Ehefrauen das Recht, die Scheidung einzureichen, das bisher allein den Männern vorbehalten war. Er regelt auch Fragen des Unterhaltsanspruches und des Anspruches auf Wohn- und Gesundheitsgeld. Auf seinem Wege zu voller Gültigkeit muß das Gesetz allerdings noch ein größeres Hindernis überwinden: es benötigt, wie alle vom Parlament verabschiedeten Gesetze, die Zustimmung der islamischen Hardliner des Guardian Council.

Gleichberechtigung der Frau war bisher in Iran ein ferner Traum. Unter Islamischem Recht brauchen Ehefrauen die Genehmigung ihres Mannes, um eine Arbeit anzunehmen oder ins Ausland zu reisen. Vor Gericht wiegt die Aussage einer Frau nur halb so schwer wie die eines Mannes. Und während Männer vier Ehefrauen haben dürfen, ist Frauen nichts Vergleichbares gestattet.

Bisher sind Frauen in ihrer Mehrheit Gefangene in Ehen, in die sie als kleine Mädchen hineingezwungen wurden und in denen sie, den Erwartungen der Gesellschaft gemäß, still und gehorsam zu erdulden haben, was immer an Erniedrigungen und Härten auf sie warten mag. Aufgrund sozialer Zwänge und strikter Scheidungsgesetze gibt es aus unerträglichen Ehen kein Entrinnen.

Während der vergangenen Monate hat ein neues Phänomen Schockwellen ausgelöst: eine Serie von Ehemänner-Morden. Seit Februar 2002 wurden in Teheran allein 20 eindeutige Fälle aufgedeckt. Frauen mittleren Alters brachten nach 20 oder 30 Jahren Frustration, Prügel und Vergewaltigung, erlitten in sozialer Isolation, schließlich ihre Ehemänner um. Sie versuchten, aus der Hölle auszubrechen, gaben sie zu Protokoll. Soziologen warnen, dieses Anzeichen sozialer Spannung ernst zu nehmen und zu handeln, bevor die soziale Krise einen Umschlagpunkt erreicht. Diese Ehemänner-Morde mögen vielen die Augen geöffnet und zu der deutlichen Veränderung der öffentlichen Haltung beigetragen haben.

Viele Reformisten, unter ihnen die zwölf weiblichen Parlamentarier im Majlis, kämpfen seit langem für umfassende Veränderungen zur Verbesserung der Rechte der Frauen im Iran. Die Verabschiedung des neuen Scheidungsgesetzes ist eine Frucht solcher Bemühungen. Das Klima für soziale und legislativer Veränderungen zur Gleichbehandlung der Geschlechter ist güstiger geworden, seit Präsident Mohammad Khatami eine Frau als Vizepräsidentin eingesetzt hat.

 

Vatikan: Weibliche Priester greifen die all-männliche Hierarchie an

Es ist noch immer vehement umstritten, was wirklich am 29. Juni 2002 auf einem gewissen Schiff auf der Donau geschah. Christine Mayr-Lumetzberger und ihre sechs Kolleginnen aus Deutschland, Österreich und den USA bestehen darauf, sie seien zu katholische Priesterrinnen geweiht worden. Die eingeladenen Medien wurden Zeugen einer makellosen Ordinationszeremonie. Aber der Vatikan ist weit davon entfernt, dieselbe zu akzeptieren. Seine all-männliche Hierarchie haßt und fürchtet die Vorstellung einer weiblichen Invasion in ihr Hoheitsgebiet wie der Teufel das Weihwasser. Papst Johannes Paul II hat sich wiederholt und strengstens jede Diskussion der bestehenden Verbannung von Frauen aus der Priesterschaft in der Katholischen Kirche verbeten. Offensichtlich konnte weder der dramatische Nachwuchsmangel an männlichen Kandidaten noch die Bombe priesterlichen Kindesmißbrauchs den Vatikan dazu bringen, die Sache in neuem Lichte zu betrachten.

Das unaussprechliche Ereignis auf der Donau erfuhr Radikalbehandlung: die Priesterrinnen wurden kurzerhand wegen Angriffs auf die fundamentale Struktur der Katholischen Kirche exkommuniziert. Daß die Frauen sich als Priester betrachteten, sagte Erzbischof Tarcisio Bertone, hochrangiger Vertreter des Vatikans, in seinem wortkargen Kommentar in Radio Vaticano, könne nicht als private Sünde verbucht werden. Es sei vielmehr ein “öffentlicher Akt”, der die “fundamentale Struktur der Kirche, wie ihr Gründer sie gewünscht hatte, angreift”. Die sieben Priesterinnen nennen ihre Exkommunikation einen “weiteren Akt von Diskriminierung der Frau in der Katholischen Kirche”.

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