RATIONALIST INTERNATIONAL

Bulletin Nr. 91 vom 22. März 2002 (Deutsche Ausgabe)

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IN DIESER AUSGABE

Frankreich: Die Geburt eines außerordentlich grausamen Gesetzes

USA: Institut für Reproduktive Genetik setzt medizinischen Meilenstein

Frankreich: Akademie der Wissenschaften fordert Freiheit für Dr. Shaikh

Singapur: Kein Kopftuch in der Schule!

USA: Hare Krishna macht pleite wegen Kinderschänderprozeß

 

Frankreich: Die Geburt eines außerordentlich grausamen Gesetzes

Die Katholische Kirche und ihre Freunde sind in Frankreich wieder einen Schritt vorwärts marschiert. "Niemand soll behaupten, durch die einfache Tatsache seiner Geburt vorverurteilt zu sein..." beginnt ein neues Gesetz, das das französische Parlament im Januar 2002 bestätigt hat. Es setzt ein Urteil des Obersten Gerichtshofes vom November 2000 außer Kraft, das schwerstbehinderten Kindern das legale Recht zusprach, niemals geboren worden zu sein.

Dieses Urteil erging im folgenden Fall: Josette P. steckte sich im Frühstadium ihrer Schwangerschaft mit Masern an. Da bei solch einer Infektion die große Gefahr besteht, daß das Ungeborene schwere Schäden erleidet, wäre dies eine schwerwiegende medizinische Indikation für Abtreibung gewesen. Aber ihre fahrlässigen Ärzte versäumten es, Josette auf die Gefahr aufmersam zu machen, und nahmen ihr damit die Möglichkeit, die Schwangerschaft rechtzeitig abzubrechen. Einige Monate später gebar sie Nicolas, ein geistig schwerstbehindertes, taubes und nahezu blindes Kind. Sie verklagte ihre Ärzte im Namen von Nicolas und gewann den Prozeß nach einem langen Rechtsstreit. Als ihr Sohn bereits ein Teenager war, sprach ihm der Oberste Gerichtshof Schadensersatz zu.

Das Urteil ging von einer umstrittenen Voraussetzung aus. Ihm lag die theoretische Überlegung zugrunde, daß Nicolas das legale Recht hatte, niemals geboren worden zu sein (das Gegenstück zu Josettes Recht im Frühstadium ihrer Schwangerschaft im Interesse des schwerstbehinderten Ungeborenen eine Abtreibung vorzunehmen). Und hier hob der Chor der frommen Lebensschützer an, sein wohlbekanntes Lied zu singen, das alle notwendigen Zutaten zur Entfachung einer emotionsgeladenen öffentlichen Debatte und zur Verbreitung allgemeiner Verwirrung enthält. Sie wurden von einer gewissen Gruppe von Schwangerschaftsbetreuern und Ultrasound-Spezialisten unterstützt, die befürchteten, das Urteil könnte einer Flut von Schadensersatzforderungen gegen sie Tür und Tor öffnen, und von einigen Behindertenorganisationen, die die Hoffnung hegten, mehr Mitglieder würden ihnen größeren Einfluß im Kampf für Behindertenrechte verschaffen. Unter diesem Druck wurde das neue Gesetz verabschiedet.

Es ist, trotz des Trommelwirbels im Namen von Ethik und Menschlichkeit, ein außerordentlich grausames Gesetz, der Freibrief, einen Menschen bewußt und absichtlich oder einfach fahrlässig in ein Dasein von unermeßlichem Leiden, von Erniedrigung und Hoffnungslosigkeit zu stoßen. Wie können wir es wagen, uns in einer Zeit, in der wir wissenschaftlich bestens gerüstet sind, diese Katastrophe vorherzusehen und zu verhindern, das Recht anzumaßen, ein Kind dazu zu verurteilen, in die Hölle hineingeboren zu werden?

Wie menschlich und freundlich ist auf der anderen Seite das Konzept, daß jedem Kind mit seiner Geburt die Möglichkeit eines gesunden, glücklichen und erfüllten Lebens garantiert wird. Das schließt grundsätzliche physische und psychische Gesundheit ein, gute Gesundheitsversorgung, Ernährung, Erziehung, genügend Platz, Zugang zur Natur, die Freiheit, zu bestimmen, wie und wo und mit wem zusammen zu leben, die Möglichkeit, seine Fähigkeiten zu entfalten und zu nutzen und vieles mehr. Wäre es nicht eine noble Begrüßungsgeste für ihr neues Mitglied, wenn die Gesellschaft ihrem Respekt und Wohlwollen ihm gegenüber Ausdruck verleiht, indem sie all dies als sein Geburtsrecht betrachtet? Und falls es aus technischen Gründen nicht möglich ist, derartige Garantien zu geben, wäre es dann nicht fair, dem potentiellen Kind das legale Recht zuzugestehen, nicht geboren zu werden?

Wir sind weit entfernt von einer Welt, die von diesem Grad von Menschenwürde regiert wird. Aber der Vorschlag des Obersten Gerichtshofes von Frankreich hat, wenn auch in bescheidenem Maße, den Wegweiser in die richtige Richtung gedreht, als er jedem Kind das Recht auf ein gutes Leben zusprach. Das Recht, ein gutes Leben zu haben ist etwas grundsätzlich anderes als die Pflicht, unter allen Umständen zu leben. Es schließt sowohl das Recht ein, unser Leben zu beenden, wenn es unakzeptabel für uns geworden ist, als auch die Verpflichtung, den Beginn eines neuen Lebens in solchen Fällen zu verhindern, in denen es eine Verurteilung zu lebenslanger Folter bedeuten würde. Soweit irgend möglich, sollte dies auf dem Wege der Empfängnisverhütung geschehen und Abtreibung nur als Notlösung vorgesehen bleiben. Diese Verpflichtung läge bei jeder zivilisierten Gesellschaft und müßte von ihr in Gesetze übersetzt werden, die den ausführenden Institutionen wie Eltern, zuständigen rechtlichen und medizinischen Beratern usw. Verantwortlichkeiten rechtsverbindlich zuteilen und sie zur Rechenschaft ziehen.

 

USA: Institut für Reproduktive Genetik setzt medizinischen Meilenstein

Im Journal of the American Medical Association berichtet das Institut für Reproduktive Genetik in Chicago über einen medizinischen Meilenstein: ein vor 15 Monaten geborenes kleines Mädchen war gemäß der genetischen Anlagen seiner Mutter mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dazu vorbestimmt, Alzheimer zu bekommen. Ein erfolgreicher wissenschaftlicher Eingriff in den Empfängnisvorgang konnte jedoch die genetische Weitergabe der Krankheit verhinderen, und das Kind wurde gesund geboren.

Das Institut veröffentlichte Dokumente und wissenschaftliche Einzelheiten der Pionier-Operation, die "Genetische Diagnose vor Einsetzung von Embryos" genannt wurde (Preimplantation Genetic Diagnosis - PGD). Dabei wurden alle Eier von den Eierstöcken (Ovarien) entfernt, im Labor befruchtet und genetisch untersucht. Nach Ausschaltung aller befruchteten Eier, die die spezielle genetische Mutationsinformation für Alzheimer trugen, wurden vier gesunde Embryos in den Uterus eingesetzt, von denen dann eines als gesundes Baby geboren wurde.

Die 33-jährige Mutter, selbst Genetikspezialistin, hatte sich zu einer Geburt mit wissenschaftlicher Assistenz entschlossen, weil sie wußte, daß sie ein Gen einer seltenen Form von Alzheimer in sich trug, die normalerweise bereits im Alter von dreißig Jahren erste Symptome zeigt. Sie selbst war bisher noch symptomfrei, aber ihr Vater und zwei ihrer Geschwister litten unter der Krankheit.

 

Frankreich: Akademie der Wissenschaften fordert Freiheit für Dr. Shaikh

Prof. Jean-Claude Pecker, einer der führenden Atomphysiker Frankreichs und Ehrenmitglied von Rationalist International, berichtet, daß die französische Akademie der Wissenschaften sich des Falles von Dr. Yunous Shaikh angenommen hat, der in Pakistan wegen Blasphemie zum Tode verurteilt wurde.

In einem Treffen mit dem Ersten Sprecher Pakistans in der UNESCO Vollversammlung, an dem Prof. Pecker als Repräsentant der Akademie teilnahm, überreichte er in aller Form die Forderung der Akademie nach unverzüglicher und bedingungsloser Freilassung Dr. Shaikhs.

 

Singapur: Kein Kopftuch in der Schule!

Das Erziehungsministerium von Singapur hat eine harte Position gegenüber zwei sechs- und siebenjährigen muslimischen Mädchen eingenommen, indem es die beiden wegen Kopftuchtragens in der Klasse vom Besuch der Grundschule ausschloß.

Als Nurul Nasihan und Siti Farwizan ein ihnen gestelltes Ultimatum nicht einhielten, den traditionellen muslimisch-malayischen Tudung abzulegen, den sie zu ihrer Schuluniform zu tragen pflegten, beschlossen die Behörden, diese Verletzung der offiziellen Kleiderordnung nicht länger hinzunehmen. Der Tudung ist eine besondere Kopfbedeckung, die in frommen malayischen Muslimfamilien jungen Mädchen vorgeschrieben ist, sobald sie das Pubertätsalter erreichen, und oft bereits viel früher getragen wird. Es bedeckt Kopf und Hals und läßt das Oval des Gesichtes frei.

"Das Tragen der Schuluniform ist ein wichtiges Mittel, um unter den Studenten Gleichheit herzustellen, ohne Unterschiede von Rasse, Religion und sozialer Herkunft", sagt eine veröffentlichte Erklärung des Ministeriums, die auf allgemeine Zustimmung zu stoßen scheint. Auch Nuruls Vater Mohammed hat sich inzwischen zur Kooperation entschlossen. "Was kann ich anders machen", sagt er. "Die Erziehung meiner Tochter ist mir ebenso wichtig wie mein Glaube, meine Religion".

Singapur hat eine gemischte Bevölkerung, die ethnisch aus einer großen chinesischen Mehrheit sowie malayischen und indischen Anteilen besteht. Während fast alle Malayen Muslime sind, besteht die chinesische Bevölkerung im wesentlichen aus Buddhisten und Taoisten, aber auch Christen; die indische Bevölkerung ist teilweise islamisch und teilweise hinduistisch. Die Regierung ist sehr darauf bedacht, den sozialen Zusammenhalt zu fördern, und hat offensichtlich einigen Erfolg mit ihren Maßnahmen. Nach gewalttätigen Rassenunruhen im Jahre 1964 kann Singapur heute auf vier Jahrzehnte in weitgehender Harmonie zwischen ethnischen und religösen Bevölkerungsteilen zurückblicken.

 

USA: Hare Krishna macht pleite wegen Kinderschänderprozeß

Zwölf Hare-Krishna-Tempel in den USA haben in diesem Monat Pleite gemacht. Das ist etwa ein Viertel der Gesamtanzahl der Tempel, die jeweils einzeln als Gesellschaften eingetragen sind. Obwohl die Zentrale der Internationalen Gesellschaft für Krishnabewußtsein (International Society for Krishna Consciousness - ISCON) in Maryland versucht, die Situation herunterzuspielen - die Hare-Krishna-Bewegung steht vor einem weitgehenden Zusammenbruch. Was die Pleitewelle in Gang gesetzt und die Mitgliederzahlen drastisch heruntergebracht hat, ist ein Prozeß gegen die Gesellschaft, der gerade einen Skandal von enormen Ausmaßen aufdeckt.

Im Juni 2000 strengten 91 ehemalige Schüler von Hare-Krishna-Internatsschulen in Dallas einen 400-Millionen-Dollar-Schadensersatzprozeß an. Sie beschuldigten leitende Gurus der Schulen des sexuellen Mißbrauchs und der physischen und emotionalen Folter von minderjährigen Jungen und Mädchen im Alter von drei bis achzehn Jahren. Die Beispiele des angezeigten Mißbrauches reichen von Vergewaltigung zu oralem Sex und Geschlechtsverkehr mit Kindern, Befummeln von Kindern und Masturbation mit ihnen, Schlagen mit Schildern, Ästen, Keulen und Stangen, Schlagen mit den Fäusten auf den Kopf und in den Magen und Treten von Kindern, bis sie sich unterwerfen. Zeugenberichten entsprechend waren mehr als tausend Kinder Opfer derartiger Handlungen. Viele von ihnen haben inzwischen Selbstmord begangen oder sind emotional und sozial schwer gestört.

Die erste Hare-Krishna-Schule wurde 1972 in Dallas eröffnet. 1978 gab es bereits 11 Schulen in Nord-Amerika. Um der Überwachung und Beobachtung amerikanischer Kinderschutzvereine zu entgehen, verschob die Gesellschaft einen großen Teil ihrer Internatsschul-Aktivitäten nach Indien. Aus den indischen Schulen wurden die schlimmsten Fälle von Mißbrauch minderjähriger Jungen gemeldet, und viele der indischen Lehrer und Führer waren gleichzeitig Lehrer, Führer und Mißbraucher in den Schulen in USA.

Angeklagt im Prozeß sind 18 Hare-Krishna-Institutionen und 30 Personen, die meisten Mitglieder der zentralen Verwaltungskomission der Gesellschaft. Sie sind angeklagt, sich "bereichert" zu haben, indem sie Geldbeschaffern und Spendern, unter ihnen Drogenhändler und andere Kriminelle, besondere Gefälligkeiten erwiesen. Diese angezeigten "besonderen Gefälligkeiten" schlossen zum Beispiel ein, daß Sexualverbrechern Lehrerstellen überlassen wurden, die ihnen Zugang zu Kindern und Gelegenheit zum Mißbrauch verschafften. Andere "Gefälligkeiten" stellte es dar, junge Mädchen aus den Schulen ältlichen Spendern als Braut zu überlassen, flüchtigen Kriminellen Asyl zu gewähren, indem ein Schutzring um sie aufgebaut wurde, und Waffen- und Drogenhändler sowie Mörder in die Institutionen zu integrieren.

Der Prozeß läuft.

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