Nigeria: Freiheit statt Steinigung - Islamisches Recht soll abgeschafft werden Safiyatu Husseini Tunga-Tudus Schicksal bewegte Menschen rund um die Welt. Im Oktober 2001 hatte ein Sharia-Gericht (islamisches Gericht) im nordwestlichen Staat Sokoto die 35-jährige muslimische Mutter von fünf Kindern wegen angeblicher außerehelicher sexueller Beziehungen zum Tod durch Steinigung verurteilt. Menschenrechtsaktivisten und Rechtsanwälte in Nigeria mobilisierten nationalen und internationalen Protest gegen das Todesurteil. Nun hat ein islamisches Berufungsgericht sie freigesprochen. -- Zur gleichen Zeit wartet allerdings bereits eine andere Frau auf den Steinigungstod: in dem entlegenen Dorf Bakori im Staat Karsina wurde Amina verurteilt, weil sie ein außereheliches Kind hat. Safiyatu wurde mit dem Argument freigesprochen, daß ihr angebliches Vergehen stattgefunden habe, bevor in Sokoto und 11 anderen, forwiegend muslimischen Staaten in Nord-Nigeria islamisches Recht eingeführt wurde, und daher gar nicht unter die Gerichtsbarkeit eines Sharia-Gerichtes falle. Auch wurde, wie von ihrem Anwalt Abdulkadir Ibrahim vorgebracht, ihr Geständnis für ungültig erklärt, weil das Gericht es versäumt hatte, sie darüber aufzuklären, welch schwerwiegende Folgen es haben würde. Safiyatu hatte eine Tochter zur Welt gebracht, zwei Jahre nachdem ihr früherer Ehemann sich von ihr hatte scheiden lassen. Als sie außereheliche Beziehungen gestand, war sie zum Tode verurteilt worden, während der Mann, den man für den Vater ihrer Tochter hielt, mangels Beweisen verschont blieb. Nun wurde Safiyatu Gelegenheit gegeben, ihre frühere Aussage zu verändern. Das Baby, so sagte sie jetzt, sei tatsächlich das Kind ihres früheren Ehemannes und habe zwei Jahre "in ihr geschlafen". Nach Islamischem Recht ist diese Verteidigung bis zu sieben Jahre nach dem Ende einer Ehe möglich. Die Verhandlung fand in Gegenwart vieler Besucher, Menschenrechtsaktivisten aus allen Teilen des Landes sowie Reporter und Photographen statt. Das Urteil wurde auf Arabisch verlesen, und erst nachdem es in ihre Muttersprache Haussa übersetzt wurde, verstand die erleichterte Satiyatu, warum ihr alle gratulierten. Konfrontiert mit internationaler Kritik, hat die Nigerianische Regierung inzwischen erste Schritte zur Wiederabschaffung des islamischen Rechtes unternommen, das bereits seit seiner Einführung starken Protest und religiös motivierte Gewaltausbrüche zwischen Muslimen und Christen ausgelöst hatte. Präsident Olusegun Obasanjo, ein Christ, hatte der Einführung seinerzeit kritisch gegenübergestanden. Nun verurteilte sein Justizminister Kanu Agabi in einem Schreiben an die betroffenen 12 Staatsregierungen das Sharia-Recht als "diskriminierend", "widerrechtlich" und der Nigerianischen Verfassung widersprechend, und kündigte die Notwenigkeit seiner Abschaffung an. (Siehe zu diesem Fall auch Bulletin No.88 vom 18. Januar 2002)
Vatikan: Tropfen in die Stille des Mysterium Iniquitatis Schließlich hat der Papst nun doch noch ein paar Worte fallen lassen über die gegenwärtige Skandakexplosion um priesterliche Sexualverbrechen, die die amerikanische Kirche in die tiefste Krise ihrer Geschichte gestürzt hat. In seinem traditionellen Gründonnerstags-Brief an die Priesterschaft gedachte er kurz und vage "unserer Brüder", die dem "Mysterium Iniquitatis", dem Geheimnis der Unregelmäßigkeit, zum Ausdruck, daß diese "schmerzlichste Form des Bösen" Priester in ihren Bann habe ziehen können. Dem peinlichen Thema war allerdings nur ein einziger Absatz seines 22-seitigen Briefes gewidmet, und Worte wie "Pädophilie" oder "Kindesmißbrauch" suchte man darin vergeblich. Der Papst zog es vor, seine rücksichtsvolle Minimalverurteilung in wolkige Himmelsterminology zu hüllen. Seine Worte fielen wie Tropfen in die gespannte Stille, die sich im Vatikan über die Skandalserien um amerikanische Priester und Bischöfe ausgebreitet hatte und als allarmierendes Symptom für die päpstliche Unfähigkeit angesehen wurde, die Kirche weiterhin zu führen. Bis jetzt hatte der einzige Kommentar des Papstes in dieser Angelegenheit in einer einparagraphigen Entschuldigung an die Opfer bestanden, die kürzlich veröffentlicht wurde - versteckt in einem umfangreichen Dokument über eine Jahre zurückliegende Bischofskonferenz und in Lateinischer Sprache! - was allgemein als unzulängliche PR-Maßnahme zur Bewältigung der Krise betrachtet wurde. (Mehr darüber in Bulletin No.89). Die Verlegenheit über die gegenwärtige Führungskrise läßt sich im Vatikan nit Händen greifen. Es geht das Gerücht, daß der Innere Zirkel um den Papst besonders deshalb zögerte, das Machtvakuum zu füllen und stellvertretend für den Papst zu reagieren, da alle Bischöfe und Kardinäle, die angeklagt sind, beim großen Verheimlichungsmanöver ihre Hände im Spiel gehabt zu haben, von Johannes Paul II persönlich ordiniert worden seien. Unter den Kardinälen macht sich wachsende Unruhe breit. Liberale und Hardliner sind sich in diesen Tagen in einer Sache einig: der schwache und zögerliche Papst soll endlich Schluß machen! Mit seiner Unfähigkeit, in diesem Jahr die Osterzeremonien in traditioneller Weise durchzuführen, wächst der Druck auf Johannes Paul II, abzudanken. Inzwischen hat Kardinal Dario Castrillon Hoyos, Spitzenkandidat für die Papstnachfolge, eine ganz neue Entschuldigungsformel ausgebrütet: "Bezüglich des Problems sexuellen Mißbrauchs und der Pädophilie-Fälle habe ich nur eine Antwort", sprach der Kardinal. "In der heutigen Kultur des Pansexualismus (Allgegenwart der Sexualität) und der wüsten Zügellosigkeit, die in der Welt entstanden ist, haben einige Priester als Produkte dieser Kultur das sehr ernste Verbrechen des sexuellen Mißbrauchs begangen." Das heißt im Klartext: nicht Priester, sondern Amerikanaer mißbrauchen Kinder!
USA: Bischöfe als "Kriminelle Vereinigung" angeklagt Im Langericht von Hannibal, Missouri, wurde auf Betreiben eines früheren Priesterseminar-Studenten ein weiterer Prozeß gegen Anthony J O'Connel, den früheren Bischof der Diözese Palm Beach, angestrengt.. O'Connel, inzwischen Bischof von Florida, hatte nach dem ersten Prozeß gegen ihn im März des Jahres sein Amt niedergelegt. Das Besondere an dem neuen Prozeß ist, daß er auf den Verschwörungsaspekt des Falles abzielt. O'Connel, zwei seiner Bischofskollegen und drei Diözesen, in denen er während seiner Karriere tätig gewesen war, hatten jahrzehntelang konspiriert, um seine Vorgeschichte als Sexualtäter geheim zu halten. Nun stehen konsequenterweise alle an dieser Verschwörung Beteiligten gemeinsam vor Gericht: als "Kriminelle Vereinigung". Die Anklage als Kriminelle Vereinigung wird klassischerweise eingesetzt, um ausgedehnte Verbrechersyndikate wie z.B. die Mafia zu bekämpfen. Genau diese Art der Anklage sei hier angemessen und notwendig, erklärte Jeff Anderson, der führende Anwalt im Prozeß, denn sie hebe die großen Zusammenhänge und Muster der Wahrheitsunterdrückung durch die Katholische Kirche hervor. Die Kirche hält Geheimdossiers über Priester, die Kindesmißbrauch begangen haben, rettet sie in sichere Stellungen in andere Staaten und bietet den Opfern Schweigegelder an. In Jeff Andersons Karriere, während der er um 500 einschlägige Fälle ausgefochten hat, ist dies das erste Mal, daß er die Kirche als "Kriminelle Vereinigung" vor Gericht stellt.
Großbritannien: Ein bahnbrechendes Urteil für das Recht zu sterben In Großbritannien wurde zum ersten Mal einem Patienten das Recht zu sterben zugestanden. Das Urteil, das einen Meilenstein der britischen Jurisprudenz darstellt, wurde der Klägerin per Video-Link direkt an ihr Bett in einem Londoner Krankenhaus durchgestellt. "Miss B", eine 43-jährige ehemalige Sozialfürsorgerin, blieb auf Gerichtsanordnung anonym. Vom Hals abwärts total gelähmt, kann sie sich weder bewegen noch ohne Hilfsmittel atmen, nachdem vor einem Jahr ein Butgefäß in ihrem Hals gerissen ist. Ihr möglicher Lebensraum beschränkt sich auf die Intensivstation eines Krankenhauses, und Spezialisten sehen weniger als ein Prozent Chancen, daß sich ihre Situation verbessern könnte. Im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte bat Miss B ihre Ärzte im August letzten Jahres, die lebenserhaltenden Geräte abzustellen. Sie weigerten sich mit Hinweis auf ihre ethischen Werte. Seither wurde sie gegen ihren Willen am Leben gehalten. Dame Elizabeth Butler-Sloss, Richterin am Landgericht, besuchte die Patientin im Krankenhaus, rühmte ihren Mut und ihre Entschlossenheit und sprach ihr offiziell die Entscheidungskompetenz zu, en ihr Leben in Würde zu beenden. "Die Verabreichung künstlicher Beatmung nach dem 8. August 2001 war ein widerrechtlicher Eingriff", schrieb Butler-Sloss in ihrem bahnbrechenden Urteil, das sowohl von der Gesellschaft für freiwillige Euthanasie als auch von der Britischen Ärztevereinigung begrüßt wurde. Miss B hatte in ihrem Gerichtsstreit starke moralische Unterstützung von Heather Pratten erhalten, die im Jahre 2000 ihrem Sohn Sterbehilfe geleistet hatte. Nigel Pratten, der im Zuge einer unheilbaren Krankheit (Huntingtons Syndrom) allmählich seine Hirnfunktionen verlor, hatte beschlossen, seinem Leben an seinem 42. Geburtstag im Oktober 2000 mit einer Überdosis Heroin ein Ende zu setzen. Nach fünf Stunden im Koma war er nahezu, jedoch noch nicht vollständig tot. "Ich hatte ihm versprochen, daß er den Raum nicht mehr lebend verlassen würde. Ich nahm ein Kissen und preßte es auf sein Gesicht. Das war sehr, sehr schwierig", sagte Heather Pratten mit vor Erschütterung bebender Stimme in einem BBC-Radio-Interview. "Es war das Beste, das ich für ihn tun konnte. Es war seine Entscheidung, und ich denke, er hatte das Recht zu entscheiden." Heather Pratten war für ihre Tat zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden, die nachträglich aus humanitären Gründen zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil zugunsten von Miss B erging nur wenige Tage, nachdem Diane Pretty, eine ebenfalls total gelähmte 43-jährige Britin, die für ihr Recht zu sterben kämpft, ihren Fall vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof brachte. Britische Gerichte hatten sich geweigert, ihrem Mann vorab, wie sie forderte, Straffreiheit zu garantieren, wenn er ihr Hilfe zum Selbstmord leistete.
Australien: Nancy Crick verkauft Schlüssel zu ihrem Haus Die 70-jährige Nancy Crick leidet unter Krebs im letzten Stadium. Sie hat ihren physischen Verfall Schritt für Schritt im Internet dokumentiert. Ihr Gewicht ist inzwischen auf 27 kg heruntergekommen, sie hat fast alle Zähne verloren und leidet an chronischem Erbrechen und Diarrhöe. In ihrem, wie sie betont, letzten öffentlichen Auftritt, hat sie nun angekündigt, daß es für sie Zeit geworden ist, ihr Leben zu beenden. Nancy Cricks Fall hat in Australien die Diskussion um Sterbehilfe wiederbelebt. Australiens Nördliches Territorium war 1996 für kurze Zeit der erste Staat der Welt, der Sterbehilfe gesetzlich erlaubte. Aber schon 1997 legte die Australische Regierung ein Veto gegen das Gesetz ein und änderte es. Heute ist es zwar kein Verbrechen, Selbstmord zu begehen, jedoch strafbar, einem anderen beim Selbstmord behilflich zu sein. Frau Crick wird Hilfe zum Selbstmord benötigen. Während einer öffentlichen Kundgebung zum Thema Euthanasie verkauften ihre Freunde und Unterstützer jetzt Schlüssel zu ihrem Haus. Sie wollen es damit vielen Menschen ermöglichen, dabei zu sein, wenn sie im Kreise ihrer guten Freunde ihre letzte Stunde verlebt. Das soll vor allem auch die Behörden verwirren und verschleiern, wer ihr letztendlich Sterbehilfe geleistet hat.
Saudi Arabien: Mädchen ohne Schleier müssen sterben! Fünfzehn Schulmädchen starben in einem brennenden Schulgebäude in Mekka, weil sie keine korrekte islamische Kleidung trugen. Saudi Arabiens religiöse Mutaween-Polizei, die sogenannte "Kommission zur Förderung von Tugend und Unterbindung von Laster" hinderte sie daran, das brennende Gebäude zu verlassen, da sie keine Schleier und keine Abayas (schwarze Roben) trugen, berichtete BBC News. Es wurde beobachtet, wie ein Polizist ein Mädchen schlug, das entkommen war, und in die Flammen zurücktrieb, berichtete die Tageszeitung Eqtisadiah. Die Polizei hielt auch Feuerwehrmänner und andere Helfer, die versuchten die Mädchen zu retten, gewaltsam davon ab und warnte sie vor der "Sünde", ihnen zu nahe zu kommen. Ein Schulwächter weigerte sich trotz des Flehens des Vaters eines der Mädchen, die Tore zu entriegeln, als das Feuer ausbrach. Die Behörden pflegten die Schule verschlossen zu halten, um zu gewährleisten, daß Jungen und Mädchen streng voneinander getrennt blieben. Die unerhörte Situation ließ die Menschen ihre übliche Vorsicht und Zurückhaltung vergessen. Einige Saudi Arabische Zeitungen spiegelten Wut und Verzweiflung wider, die die Verwandten der Opfer und die Öffentlichkeit gegen die Polizei zum Ausdruck brachten, die sie für den Tod der Mädchen verantwortlich machten. Die Mutaween sind nahezu allmächtig in Saudi Arabien, und normalerweise wagt es niemand, sie zu kritisieren. Sie pflegen jeden zusammenzuschlagen oder festzunehmen und ins Gefängnis zu werfen, der ihren Anordnungen nicht Folge leistet, wenn sie durch die Straßen patrouillieren und die Einhaltung der strikten islamischen Kleiderordnung und die Ausführung der vorgeschriebenen Gebete erzwingen und jeden verfolgen, den sie beim verbotenen Kontakt mit dem anderen Geschlecht erwischen.
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