Schluß mit der Reinkarnation, sagt der Dalai Lama Letzte Woche überraschte der Dalai Lama seine Zuhörer mit einer sensationellen Stellungnahme. "Ich bin der Ansicht, daß das System der Reinkarnation abgeschafft werden sollte, weil es eine Menge Streitigkeiten hervorgerufen hat", erklärte der heilige Mann. Sein fortschrittlicher Vorschlag schien sich allerdings ausschließlich auf das Reinkarnationssystem zu beziehen, mit dem im Rungtek-Kloster von Sikkim der Karmapa identifiziert zu werden pflegt. Gegenwärtig erheben nicht weniger als vier angebliche Reinkarnationen Anspruch auf die Position des Karmapa. Das Reinkarnationssystrem ist ein traditioneller Volksglaube, nicht ein von der Buddhistischen Lehre vorgeschriebenes Ritual, erklärte der Dalai Lama weiter. Wenn die Bevölkerung von Tibet es abschaffen will, kann sie das einfach machen. Eine Kleinigkeit "vergaß" der religiöse Führer allerdings in seinen offenen Betrachtungen: nicht nur der Titel des Karmapa - .auch der Titel des Dalai Lama wurde durch die Zeiten ausschließlich mittels eines Sets von Ritualen auf der Basis des Reinkarnationsglaubens weitergegeben. Eine generelle Ablehnung der Reinkarnation, so wünschenswert sie im Interesse wissenschaftlichen Denkens ist, würde auch seine persönliche Inthronisation als Dalai Lama für ungültig erklären.
Indien: High-Court ordnet Fahndung nach Wunderheilern an Für die Tantriks (Praktizierende der Schwarzen Magie) und Wunderheiler von Delhi sind schlechte Zeiten angesagt: Sie könnten bald gezwungen sein, ihre lukrativen Geschäfte aufzugeben oder im Untergrund zu betreiben. Eine Anordnung des High-Court von Delhi vom 30. April 2003 verpflichtet die Regierung des Stadtstaates Delhi, nach Männern und Frauen Ausschau zu halten, die sich wunderbarer Heilkräfte rühmen, und ihnen das Handwerk zu legen. Grundlage dieser Anordnung ist ein fast 50 Jahre altes Gesetz. In Reaktion auf eine Anzeige, im öffentlichen Interesse erstattet von Salek Chand Jain, blies der High-Court den Staub vom Drugs and Magic Remedies Objectionable Advertisements Act, 1954, nach dem es einen Straftatbestand erfüllt, jemandem Wunderlösungen für seine Probleme und Wunderheilung seiner Krankheiten zu versprechen. Egal ob die Straftat durch Werbeinserate in Zeitungen, auf Hausschildern und Wandschriften oder einfach durch verbale Bekanntmachungen begangen wird, derartige Betrügerische Behauptungen können mit einer Geldbuße und einer Gefängnisstrafe von 6 Monaten (im Wiederholungsfall einem Jahr) bestraft werden. Der High-Court hat die Regierung nun aufgefordert, auf der Grundlage von Adressen und Telefonnummern in Zeitungsinseraten in Aktion zu treten und nach spirituellen Betrügern zu fahnden. In Delhi operieren mindestens 200 selbstgestylte Wunderheiler, die ihre Opfer mit Zeitungsinseraten und Wandschriften anlocken. Die Indian Rationalist Association (IRA) begrüßte die Anordnung des High-Court. “Maßnahmen gegen Wunderheiler dürfen allerdings nicht auf die indische Hauptstadt beschränkt bleiben”, sagte Generalsekretär Sanal Edamaruku, “denn es ist hauptsächlich die arme und ungebildete Bevölkerung der ländlichen Gebiete, die den absurden und verhängnisvollen Behauptungen von Wunderheilern zum Opfer fällt". Hilflose Menschen, die sich auf deren übernatürliche Heilkräfte verlassen, sterben an Krankheiten, die mit wissenschaftlichen Mitteln leicht geheilt werden könnten. Es gibt grausame Fälle, in denen Tantriks abergläubige Dorfbewohner dazu bringen, brutale Ritualmorde von Kindern zuzulassen oder selbst durchzuführen, um damit Gefahren von sich abzuwenden oder sich persönliche Vorteile zu verschaffen. Lange in der Versenkung verschwunden, wurde das Gesetz von 1954 im August 1997 zur öffentlichen Aufmerksamkeit gebracht, als die Indian Rationalist Association einen großangelegten öffentlichen Feldzug gegen ein "Mantra-Healing-Center" führte, das offiziell als Abteilung eines staatlichen medizinischen Colleges in Delhi eröffnet worden war und dort Heilung durch Handauflegen und Zauberformel-Murmeln anbot. Der Kampf war siegreich. Die Behörden konnten gezwungen werden, das Mantra-Center zu schliessen.
Iran: Die Verfolgung Prof. Aghajaris geht weiter ![]() Prof. Hashem Aghajari hat die empörende Anordnung des Iranischen Supreme-Court zurückgewiesen, sich einer psychologischen Untersuchung zu unterziehen, berichtet die "Gruppe RA", die neue Rationalistenorganisation in Iran, die sich im Januar 2003 geformt hatte. Prof. Aghajari lehnte die Entscheidung der 27. Kammer des Supreme-Court als Beleidugung ab und erklärte, er sei ausschließlich bereit, sich in einem öffentlichen Gerichtsverfahren gegen die gegen ihn erhobene Anklage der Blasphemie zu verteidigen. Er würde niemals seine Einwilligung für eine Untersuchung im Gerichtsmedizinischen Institut geben, sagte er. Prof. Aghajari war im August vergangenen Jahres verhaftet und in einem Blasphemieverfahren hinter verschlossenen Türen zum Tode verurteil worden, nachdem er dem Iranischen Shia-Klerus in einem Vortrag das Recht absprach, das Land zu regieren. Das Todesurteil löste einen Schrei der Empörung in Iran sowie in der ganzen Welt aus. Um den anhaltenden Massenprotest zur Ruhe zu bringen, ordnete Iran's höchster religiöser Führer Ayatollah Ali Khamenei im November eine juristische Revision des Falles an. Das Revisionsgericht entschied im Februar 2003, das Todesurteil außer Kraft zu setzen. Aber Aghajari wurde nicht freigelassen.. Seinen Antrag auf zeitweilige Freilassung gegen Bürgschaften würdigte das Gericht nicht einmal einer Antwort, sagt Aghajaris Ehefrau Zahra Behnoudi. Der Kriegsinvalide, der im Iran-Irak-Krieg ein Bein verlor, entbehrt immer noch ausreichender medizinischer Versorgung. Ausführliche Berichte über den Fall Prof. Aghajari sowie über die "Gruppe RA" wurden im Bulletin Nr. 106 veröffentlicht. http://www.rationalistinternational.net/archive/de/rationalist_2003/106.html The Empfänger dieses Rationalist International Bulletins dürfen dessen Artikel und Berichte veröffentlichen, in ihre Website aufnehmen, weitermailen und reproduzieren, wenn sie dabei die Quelle angeben: Rationalist International Bulletin # 108
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