RATIONALIST INTERNATIONAL

Bulletin Nr. 114 (26. September 2003)

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IN DIESER AUSGABE

Freispruch für Amina Lawal - Neues Steinigungs-Urteil im Staat Bauchi

 

Freispruch für Amina Lawal - Neues Steinigungs-Urteil im Staat Bauchi

Amina Lawal Kurami ist frei - aber der Kampf für den Bann Islamischen Strafrechtes in den Nordstaaten von Nigeria muß weitergehen!

In der gestrigen Berufungsverhandlung (25. September 2003) hob das Sharia Gericht des Staates Katsina das Todesurteil gegen Amina Lawal Kurami auf. In einer Mehrheitsentscheidung gaben vier der fünf Richter den drei Hauptargumenten ihrer Anwälte in der Berufung statt. Sie erkannten an, (1) daß die Beweise für eine strafbare sexuelle Handlung außerhalb der Ehe unzureichend waren (außereheliche Schwangerschaft allein ist noch kein hinreichender Beweis für eine Straftat!), (2) daß ihr Geständnis in erster Instanz auf unrechtmäße Weise herbeigeführt und (3) daß ihr Recht auf Verteidigung mißachtet worden war. Das Urteil wurde mit großer Erleichterung aufgenommen.

Nur wenige Minuten nach Amina Lawals Freispruch in Katsina wurde im Nachbarstaat Bauchi ein neues Steinigungsurteil gefällt. Der 20-jährige Jibrin Babaji wurde wegen Sodomie zum Tod durch Steinigung verurteilt. Er soll sexuelle Beziehungen mit drei minderjährigen Jungen gehabt haben.

Ein großer Teil der nigerianischen Bevölkerung, sogar in den überwiegend muslimischen Nordstaaten, ist besorgt über die Wiedereinführung Islamischen Strafrechtes und will, daß diese rückgängig gemacht wird. Amina Lawal fand große Unterstützung im ganzen Lande. Ein Kongreß von Bürgerrechtsorganisationen, der letzte Woche in Kaduna stattfand, organisierte Demonstrationen und Hungerstreiks und rief zu zivilem Ungehorsam auf, sollte Amina nicht freigesprochen werden.

Die Regierung sieht sich harter Kritik ausgesetzt, weil sie bei der Wiedereinsetzung der Sharia die Augen geschlossen hat. Die Nigerianische Verfassung von 1999 garantiert die freiheitlichen Grundrechte und gibt der Regierung ein Rechtsmittel an die Hand, Gesetze anzufechten, die diese verletzten. Präsident Obasanjo hatte nicht nur die Möglichkeit, sondern die Pflicht, von diesem Rechtsmittel Gebrauch zu machen. Mr. Nwachekwu Ika, ein renomierter Rechtsanwalt und der Vorsitzende der Civil Rights Organisation CLO, macht es ganz klar: "Die Rechtsprechung der Sharia in strafrechtlichen Angelegenheiten auszuführen, ist verfassungswidrig", sagt er. "Die Regierung hat offenbar ihre Verantwortung niedergelegt."

Die Wiedereinsetzung der Sharia geht Hand in Hand mit alarmierenden Anzeichen einer schleichenden Islamisierung. Eine kürzlich erlassene Vorschrift zwingt alle muslimischen Schulmädchen im Nordstaat Badijo, einen Schleier zu tragen. Der christliche Teil der Bevölkerung befürchtet, daß die neue Regel sogar auf die nicht-muslimische Minderheit ausgedehnt werden soll, denn im Text der Vorschrift ist von "allen Schülerinnen" die Rede.


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