Irak: "Hände weg vom säkularen Familienrecht!" Die US-kontrollierte provisorische Regierung von Irak hat beschlossen, das säkulare Familienrecht in ein islamisches zu verwandeln. Sie hat bereits ein Komitee gebildet, diesen Plan zu verwirklichen. Aber der "Beschluß Nr.137" stößt auf vehementen Protest. Irakische Frauen demonstrierten am Ferdus Square in Zentral-Baghdad, um die provisorische Regierung und die US-geführte Koalition wissen zu lassen, daß sie nicht bereit sind, die ihnen bisher garantierten gleichen Rechte aufzugeben und ihre Familienangelegenheiten künftig religiöser Rechtsprechung zu unterwerfen. Sie trugen Banner mit Aufschriften wie: "Hände weg vom säkularen Familienrecht!" und "Keine Diskriminierung zwischen Männern und Frauen im neuen Irak!" "Ich bin empört, daß so eine Entscheidung getroffen werden konnte!" sagte Nesrine al Barwari, Minister für Öffentliche Arbeiten und eine der Wortführerinnen der Protestbewegung. Sie erinnerte daran, daß Irak ein multi-ethnischer und multi-konfessioneller Staat ist. Das Bürgerliche Gesetzbuch Iraks von 1959, das bisher alle familienrechtlichen Angelegenheiten regelte, gilt als das fortschrittlichste im Mittleren Osten. Einige Veränderungen, 1991 von der damaligen Regierung vorgenommen, um es mehr mit muslimischem Recht in Einklang zu bringen, haben seinen Grundcharakter nicht verändert. In Irak genossen Frauen bisher mehr Freiheit und Gleichheit als in den meisten anderen arabischen Staaten. Sie konnten sich frei und ohne Kopfbedeckung und Kleiderordnung bewegen, Auto fahren, von gleich zu gleich mit Männern sprechen, allein oder mit männlichen oder weiblichen Freunden ein Restaurant besuchen. Ihnen stand jede Ausbildung und jeder Beruf offen. Sie konnten als Lehrerinnen, Professorinnen, Ärztinnen, Fabrikarbeiterinnen, Busfahrerinnen oder Regierungsbeamtinnen arbeiten. Sie konnten in Positionen ohne Kampfeinsatz in der Armee dienen und sogar im nationalen Frauen-Fußballteam spielen. Bereits 1922 begann die erste Ärztin in Irak zu praktizieren. Im Jahre 2002 waren 54 Prozent der Studenten an der Universität von Basra weiblich.
Slowakei: Vatikanvertrag bringt Gott in die Schule Das slowakische Parlament hat mit großer Mehrheit, aber auch gegen starke Opposition, einen Vertrag mit dem Vatikan ratifiziert. Das Concordat garantiert der römisch-katholischen Kirche beachtlichen Einfluß im Erziehungswesen und unterläuft damit die säkulare Verfassung. Dies ist der Beginn der Verwandlung eines freiheitlich-bürgerlichen Staates in einen Kirchenstaat. Der Vatikanvertrag verpflichtet Schüler zwischen 6 und 18 Jahren an Grundschulen und weiterführenden Schulen zur Teilnahme an religiösem oder ethischem Unterricht. Religiöse Erziehung wird in Zukunft auch im Kindergarten angeboten, wenn es genügend Teilnehmer dafür gibt. Der religiöse Unterricht, der mit dem neuen Schuljahr im September beginnen wird, kostet den Staat 2.46 Millionen Euro für Bücher und zusätzliche Lehrergehälter. Das Concordat sieht einen besonderen Status für Kirchenschulen vor. Obwohl zu einem Teil durch Staatsgelder finziert, sind sie nicht an die offiziell verbindlichen Erziehungsrichtlinien gebunden. Es steht ihnen insbesondere frei, die staatlichen Lehrpläne zu zensieren und ganz nach Wunsch in allen Fächern alles zu streichen, was nicht mit den Kirchenlehren übereinstimmt. Neben der römisch-katholischen Kirche wurden die gleichen Rechte auch 11 anderen in der Slowakei registrierten Kirchen zugestanden. Zusammen mit dem Concordat ratifizierte das Parlament auch hier entsprechende Verträge. Die Mehrheit der Parlamentsmitglieder representiert christliche Parteien und stimmte zu Gunsten der Kirchenverträge. Auf der anderen Seite besteht starke Opposition gegen sie. Die liberale Neue Bürger-Allianz, die Oppositionspartei Smer und die Kommunistische Partei haben ihren Protest zum Ausdruck gebracht. Die Oppositionsparteien haben angekündigt, die Sache vor das Verfassungsgericht zu bringen.
Vatikan: Der Heilige der Massenvernichtungswaffen Der rekordhaltende Heiligenmacher, Papst Johannes Paul II, hat jetzt den Österreichischen Kaiser Karl I (1887 - 1922) auf die Spur zur Heiligkeit gesetzt. Das zuständige Vatikanamt hat bereits die beiden prozessual notwendigen Wunder anerkannt. Nach dem Kanonisationsgesetz muß jeder Anwärter auf den Heiligenschein ein Wunder zu Lebzeiten vollbracht haben und eines nach seinem Tode. Kaiser Karls posthumes Wunder sieht demjenigen recht ähnlich, das der Seligen Teresa zugeschrieben wurde. In seinem Falle war es eine todkranke Nonne in Brasilien, die in den 70er Jahren behauptete, daß sie eines schönen Nachts für die Seligsprechung des verstorbenen Österreichischen Kaisers gebetet habe und plötzlich - man mag es glauben oder nicht - auf wundersame Weise von all ihren Leiden kuriert war. Weitaus bekannter als dieser passive Akt von Faith Healing, und dabei weitaus weniger in den Rahmen der landläufigen Vorstellung von einem Gott-inspirierten "guten Werk" passend, ist Kaiser Karls anderes Wunder. In österreichischen Geschichtsbüchern wird es das "Wunder von Karfeit" genannt, und es hat vierzigtausend italienische Soldaten das Leben gekostet. Es geschah während des ersten Weltkrieges, am 24. Oktober 1917: Das 1. Corps der 14. Armee der österreichisch-deutschen Truppen unter dem Kommando Kaiser Karls I durchbrach die Barrikaden der italienischen Armee nahe Karfeit in Slowenien. Niemand hatte diesen Durchbruch für möglich gehalten. Der sensationelle militärische Erfolg war jedoch nicht durch die Macht der Heiligkeit zustandegekommen, sondern durch Giftgas. Der Kaiser hatte in einem massiven vierstündigen Bombardement 100.000 Gasgranaten auf die Feinde abfeuern lassen. Der Einsatz von Giftgas war nach der Haager Konvention verboten, und das "Wunder" wäre zutreffender als Kriegsverbrechen klassifiziert. Der österreichische Kaiser wird vielleicht schon bald als der Heilige Karl der Massenvernichtungswaffen angebetet werden. Übersetzung: Ursula-Charlotte Dunckern The Empfänger dieses Rationalist International Bulletins dürfen dessen Artikel und Berichte veröffentlichen, in ihre Website aufnehmen, weitermailen und reproduzieren, wenn sie dabei die Quelle angeben: Rationalist International Bulletin # 120
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