Canada: Rechtsghettos im Namen Allahs Der Plan, in der canadischen Provinz Ontario Islamische Gerichte einzurichten und die muslimische Minderheit der Gnade des Sharia-Gesetzes zu überlassen, hat eine Protestwelle ausgelöst. Muslimische Frauen sind entsetzt darüber, daß eine säkulare westliche Demokratie wie Canada archaische religiöse Gesetze, dem Konzept der Ungleichheit der Geschlechter tief verpflichtet, einlädt, Wurzeln in ihrem Rechtssystem zu schlagen. Wachsender Widerstand gegen die drohende Menschenrechtskrise hat die Regierung von Ontario nun gezwungen, die Sache noch einmal zu überdenken. "Wir sehen keinen zwingenden Grund, in Canada unter irgendeiner anderen Form von Gesetz zu leben, und wir wollen, daß für uns die gleichen Gesetze gelten wie für andere canadische Frauen", fordert das nationale Canadische Konzil Muslimischer Frauen. Aber einige selbsternannte Muslimführer haben andere Pläne, und die Regierung von Ontario schien willig, diese zu unterstützen. Eingangspunkt für das 1400-Jahre-alte, auf der Grundlage des Koran entstandene Sharia-Gesetz ist der Schiedsgerichts-Akt von Ontario aus dem Jahre 1991. Er erlaubt religiösen und anderen Gruppen, bürgerrechtliche Streitfälle zwischen ihren Mitgliedern nach ihren eigenen Regeln und Schiedsverfahren selbst zu lösen. Unter diesem Gesetzesakt führen Hassidische Juden seit Jahren ihre Beit-Din-Gerichte durch, die nach jüdischem Recht urteilen. Auch Katholiken, Ismailische Muslime (Nachfolger von Aga Khan) und canadische Ureinwohner nehmen ihre traditionellen Schiedsgerichte in Anspruch. Im Oktober 2003 entdeckten konservative Sharia-Propagandisten, daß sich dieses rechtliche Schlupfloch benutzen ließ, um in Canada Islamisches Recht einzuführen. Sie sicherten sich das Einverständnis von Vertretern einiger wichtiger muslimischer Gruppen, Sekten und nationaler Gemeinschaften, und schufen rasch ein sogenanntes Islamisches Institut für Gesetzliche Gerechtigkeit, das sie zum höchsten Islamischen Schiedsgericht des Landes erklärten. Wenn die Regierung nicht schnell reagiert, werden Sharia-Gerichte in Ontario bald beginnen, ihre Urteile zu verhängen. Diese Urteile werden endgültig und verbindlich sein, denn ihnen ist die volle Autorität der canadischen Justiz verliehen. Sie garantiert ihre Durchsetzung mit Hilfe der canadischen Polizei und der örtlichen canadischen Gerichte - ohne daß diesen irgendein Entscheidungsspielraum in der Angelegenheit bliebe. Es wird Ghettos religiösen Rechtes in Canada geben, die sich des Exekutivapparates der säkularen Demokratie bedienen. Das heißt nicht, daß Ehebrecher zu Tode gesteinigt werden, beeilt sich die Regierung zu versichern. Sie glaubt, sie habe bereits genug getan, indem sie gewisse "Sicherheitgarantien" gegen derartige Exzesse eingeführt hat. Sharia-Gerichte werden - bis auf weiteres - nicht fuer den strafrechtlichen, sondern nur für zivilrechtlichen Bereich zuständig sein (Scheidung, Trennung, Sorgerecht für Kinder, Güteraufteilung usw.). Ihre Urteile müssen mit canadischem Recht und den geltenden Menschenrechtsabkommen in Einklang stehen. Und schließlich können sie nur unter der Bedinguing in Aktion treten, daß alle betroffenen Parteien ihr Einverständnis dazu geben. So sind denn also alle gleich - manche jedoch viel weniger als andere. Um ihren gerechten Anteil zu bekommen, müßten Ghettobewohner (und besonders Ghettobewohnerinnen) schlichtweg die Teilnahme an religiösen Tribunalen verweigern oder Rechtssprüche, ergangen im Namen Allahs, in einem weltlichen canadischen Gericht anfechten. Das ist gewiß möglich, läuft jedoch auf Blasphemie und Apostasie hinaus. Enormer kommunaler und religiöser Druck, familiäre Ächtung und manchmal Lebensgefahr könnten der Preis für Gerechtigkeit sein. Was mit dem modischen Etikett eines "multikulturellen Ethos" und als Geste der Großzügigkeit gegenüber Canadas eine Million starker muslimischer Minderheit daherkommt, ist bei Licht betrachtet ein Ausverkauf des Rechtssystems, das die Canadier in verschiedene Klassen aufteilt. In Zukunft könnte es Frauen geben, deren Gleichheit unter dem Schutze des Gesetzes steht, und andere - weniger glückliche -, deren Ungleichkeit unter dem Schutze des Gesetzes steht. Das "Modell Ontario", einmal Praxis geworden, wird neue Standards setzen. Es wird dazu beitragen, die Forderungen fundamentalistischer religiöser Führer zu legitimisieren, die autonome Ghettos Islamischen Rechts in der ganzen säkularen Welt einrichten wollen. Delegierte der Internationalen Islamischen Konferenz im April in Cairo forderten bereits die Aufnahme des Sharia-Codes und seiner moralischen Werte ins Internationale Recht.
Iran: Neue Anklage gegen Prof. Aghajari schließt Todesstrafe aus Alle Anklagepunkte gegen den progressiven Historiker Prof. Sayyed Hashem Aghajari, auf denen die Todesstrafe steht, wurden jetzt fallen gelassen. In einem Gerichtstermin am 28. Juni, der der für diese Woche angesetzten Eröffnung der neuen Verhandlung vorausging, wurde eine neue Anklageschrift verlesen. Vor einem Monat hatte der Oberste Gerichtshof das Todesurteil gegen den Geschichtsprofessor und prominenten Regimekritiker annulliert und eine totale Wiederaufrollung des Falles durch ein spezielles Gericht in Teheran angeordnet (Flash News vom 2.Juni 2004). Die Anklagepunkte "Beleidigung des Propheten" und "Verleugnung religiöser Prinzipien", die beide als Apostasie (Abtrünnigkeit) bezeichnet und mit dem Tode bestraft werden, wurden nicht aufrecherhalten. Stattdessen wird Prof. Aghajari nun "Beleidigung religiöser Heiligkeiten" vorgeworfen - worauf eine Höchststrafe von ein bis fünf Jahren Gefängnis steht. Er war persönlich im Gericht anwesend und wies die neue Anklage zurück. Prof. Aghajari war zweimal von einem Gericht in Hamedan zum Tode verurteilt worden, nachdem er dem Iranischen Klerus in einer öffentlichen Rede das Recht abgesprochen hatte, das Land zu regieren. Er hatte auch eine Reformation des Islam gefordert. Er verbrachte mehr als eineinhalb Jahre in der Todeszelle des Evin-Gefängnisses in Teheran, bevor der Oberste Gerichtshof das Todesurteil annullierte. Prof. Aghajaris Haft und Verurteilung hatten massive landesweite Proteste ausgelöst und internationalen Druck hervorgerufen, der Irans Hardliner-Justiz zwang, einen begrenzten Rückzug anzutreten. Das neue Urteil wird in Kürze erwartet. [Berichte in Bulletin Nr.106, 108, 124].
USA: Bushs "Religionsgruppen-Initiative" vor Gericht Die Freedom From Religion Foundation in Wisconsin hat Klage gegen die US-Regierung erhoben wegen Präsident Bushs "Religionsgruppen-Initiative". Das Programm, das Bush gleich in den ersten Wochen seiner Präsidentschaft ins Leben rief, bevorzugt bei der Vergabe staatlicher Dienstleistungeverträge religiöse Gruppen gegenüber säkularen, professionellen Organisationen. Dies stellt eine Verletzung des First Amendment, der ersten Zusatzerklärung zur US-Verfassung dar. Obwohl Bushs Vorschläge nie vom Congress bestätigt und in Gesetzesrang erhoben wurden, werden sie dennoch auf der Grundlage von Exekutiv-Vorschriften und Verordnungen praktiziert. Es wurden spezielle Institutionen eingerichtet, die religiöse Gruppen ermutigen, sich um staatliche Förderungen und Verträge zu bewerben, und ihnen dabei mit Rat und Tat zur Seite stehen. Die Freedom From Religion Foundation fordert ein striktes Verbot des Einsatzes von Steuergeldern zur Finanzierung derartiger Initiativen zur Förderung religiöser Gruppen. Sie fordert auch, daß Sozialdienst-Organisationen, bei denen Religion eine integrale Komponente des Dienstes darstellt, generell von der Bewerbung um staatliche Förderungen und Verträge ausgeschlossen werden sollen.
Europäischer Gerichtshof hält Kopftuch-Verbot aufrecht Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 29. Juni entschieden, daß das Verbot muslimischer Kopftücher in staatlichen Schulen nicht die Religionsfreiheit verletzt. Die sieben Richter erklärten in ihrem einstimmigen Urteil, daß das Kopftuch-Verbot eine angemessene Maßnahme zum Schutze der säkularen Natur des Staates sei, insbesondere gegen extremistische Forderungen. Im Namen der Trennung von Kirche und Staat erlassen, könnten derartige Verbote als "in einer demokratischen Gesellschaft notwendig" erachtet werden. Die Entscheidung erging im Fall Leyla Sahin vs. Republik Türkei. Sahin, eine ehemalige Studentin der medizinischen Hochschule an der Universität von Istanbul, war nicht zur Ablegung eines Examens zugelassen worden, weil sie darauf bestand, ein Kopftuch zu tragen, was die offizielle Bekleidungsordnung in staatlichen Einrichtungen der Türkei verletzt. Nachdem sie ihre Klage vor dem Höchsten Gerichtshof der Türkei verloren hatte, legte sie vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Berufung ein. Dieses Gericht ist Teil des Europarates in Straßburg, zu dessen Mitgliedern auch die Türkei gehört. "Das Prinzip des Säkularismus war mit Sicherheit eines der Gründungsprinzipien des Türkischen Staates", führe das Gericht im Urteil aus. "Dieses Prinzip zu gewährleisten, kann als notwendig zum Schutze des demokratischen Systems der Türkei angesehen werden". Die regierende Gerechtigkeits-und-Entwicklungs-Partei (AKP), die islamische Wurzeln hat, hatte in Erwägung gezogen, das Kopftuch-Verbot aufzuheben, gab das Vorhaben jedoch auf, nachdem sie auf harte Opposition von seiten des unbeugsam säkularen Militärs stieß. Da Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes eine Vorrangstellung gegenüber nationalen Gerichtsurteilen einnehmen und richtungsweisend für diese sind, stärkt das pro-Verbots-Urteil auch die Position der Französischen Regierung, die im September ähnliche Verfahren zu erwarten haben dürfte. Mit dem Beginn des neuen Schuljahres wird das Verbot von Kopftüchern und anderen religiösen Symbolen in den staatlichen Schulen Frankreichs wirksam werden. Das Straßburger Urteil dürfte auch laufende Verfahren in einigen deutschen Bundesländern beeinflussen, in denen muslimische Lehrer gegen Kopftuch-Verbots-Gesetze Berufung eingelegt haben.
Norwegen: Christlicher Fundamentalismus auf Steuerzahlers Kosten Norwegens Steuerzahler sind schockiert. Seit Jahren, so hat sich jetzt herausgestellt, finanzieren sie ein ziemlich obskures Institut. Die Skjærgård-Schule pflegte dem Erziehungsministerium bisher nicht viel über ihre Lehrpläne mitzuteilen, genug jedoch, um zu sehen, daß es sich um eine christlich-fundamentalistische Einrichtung handelt. Unter anderen interessanten Dingen hat die Presse herausgefunden, daß die Schüler Unterricht in so exotischen Fächern wie "in Zungen reden" haben - vom zweiten Schuljahr aufwärts. Schulpastor Glenn Rasmussen gestattet dem Arbeits-Inspektions-Amt nicht, die Gesundheits-, Umweltschutz- und Sicherheitsstandards der Schule zu begutachten. Er gibt auch keinen Einblick in die Finanzverwaltung. Es ist daher unbekannt, ob die 85% der angeblichen Unterhaltskosten, die vom Staat getragen werden, ein Gehalt für den Verwaltungs-Manager des Institutes enthalten, der in diesem Jahrtausend für persönliche Befragungen nicht zur Verfügung zu stehen scheint. Sein Name wird als "Jesus Christus" geführt. Übersetzung: Ursula-Charlotte Dunckern The Empfänger dieses Rationalist International Bulletins dürfen dessen Artikel und Berichte veröffentlichen, in ihre Website aufnehmen, weitermailen und reproduzieren, wenn sie dabei die Quelle angeben: Rationalist International Bulletin # 127
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