Nigeria: Wird Hajara Ibrahim zu Tode gesteinigt werden? Lokale Sharia-Gerichte im Staate Bauchi in Nord-Nigeria haben kürzlich zwei junge Frauen wegen angeblichen Ehebruches zum Tode durch Steinigen verurteilt. Hajara Ibrahim und Daso Adamu warten darauf, daß die Berufungsgerichte über ihr Schicksal entscheiden. In Hajaras Fall wurde die Berufungsverhandlung vor dem zweitinstanzlichen Sharia-Gericht in Dass am 27. Oktober eröffnet. Ihr Rechtsanwalt trug vor, daß das Urteil des erstinstanzlichen Gerichtes schwere rechtliche und formale Fehler aufweise. Nun wird am 10. November die Entscheidung des Berufungsgerichtes erwartet. Falls sie das Steinigungsurteil nicht aufhebt, wird Hajara nur wenig Chancen haben, einem grausamen Tod zu entgehen. Hajara Ibrahim (18) wurde am 5. Oktober vom Sharia-Gericht in Lere im Bezirk Tafa Balawi verurteilt. Der Grund: sie war im siebenten Monat schwanger von einem Mann, mit dem sie nicht verheiratet war. Der 25-jährige Student, den sie als ihren Geliebten und zukünftigen Ehemann angab, bestritt, irgendetwas mit ihrer Schwangerschaft zu tun zu haben, und wurde aus Beweismangel freigesprochen. Einen Vaterschaftstest zog das Gericht nicht in Erwägung. Sharia-Gesetze behandeln Männer und Frauen nicht gleich. Um einen Mann wegen Ehebruches zu verurteilen, bedarf es vier gutbeleumundeter Zeugen für die Tat. Im Falle einer Frau wird Schwangerschaft als hinreichender Beweis für Schuld angesehen. Der Richter gewährte Hajara Zeit, vor ihrer Hinrichtung zu gebären. Ihre Familie ging gegen das Urteil in Berufung. Ihr Rechtsanwalt Abdulkadi Suleiman argumentierte, daß Hajara nicht wegen Ehebruches verurteilt werden könne, da sie niemals wirklich verheiratet war. Als Schulmädchen in der vierten Klasse war Hajara vor Jahren gegen ihren eigenen und den Willen ihrer Mutter von ihrem Adoptivvater an einen Fremden zur Heirat übergeben worden. Bevor die Heirat jedoch vollzogen wurde und bevor der Mann sie anrühren konnte, bekam sie Angst und ergriff die Flucht. Als unverheiratetes junges Mädchen könnte sie höchstens wegen Unzucht verurtreilt werden, worauf eine geringere Strafe steht. Das Erstgericht beging auch einen groben Verfahrensfehler, indem es der Angeklagten vor Verabschiedung des Urteils nicht erlaubte, eine Stellungnahme abzugeben. Darüberhinaus wurde Hajara in einem Prozeß verurteilt, in dem sie überhaupt keine Partei war. Ursprünglich war das Verfahren von ihrem Vater gegen den Studenten angestrengt worden, von dem sie angeblich schwanger war. Hajara war eine Zeugin in dem Verfahren gewesen, nicht die Angeklagte. Falls das höhere Gericht am 10. November das Steinigungsurteil bestätigen sollte, kann Hajara's Leben nur durch Intervention der zentralen Regierung gerettet werden. Jedes Todesurteil in Nigeria braucht das endgültige Siegel des Staatsgoverneurs. In einem ähnlichen Fall wurde Daso Adamu (25) am 15. September zum Steinigungstod verurteilt. Der Richter befand die zweimal-geschiedene Frau des Ehebruches schuldig, da sie ein Kind geboren hatte, das sie nach ihrer zweiten Scheidung empfangen hatte. Sie besteht darauf, daß ihr zweiter Ex-Ehemann der Vater sei, aber der Mann bestreitet dies. Daso war zusammen mit ihrem sechs Monate alten Baby im Gefängnis. Wochen nach ihrer Berufung entließ sie das Berufungsgericht gegen Bürgschaft.. Das Verfahren wurde bis zum 3. November vertagt. Hajara Ibrahim und Daso Adamu sind zwei von fünf Frauen, die in den letzten Jahren im Staate Bauchi zum Tode durch Steinigung verurteilt wurden. Yunusa Rafin-Chiyawa (35) war der erste zu Steinigung verurteilte Mann. Er sitzt seit Juni 2002 in der Todeszelle, verurteilt, weil er angeblich eine sexuelle Beziehung zur Frau eines Freundes hatte. Es könnte sein, daß es mehr Fälle gibt. Sharia-Urteile werden oft nicht berichtet, denn sie werden von kleinen Gerichten in entlegenen Gegenden verhängt, und die lokalen Medien schweigen darüber. Bisher hat noch keine Hinrichtung durch Steinigung stattgefunden. Mehrere Steinigungsurteile wurden wegen immensem internationalem Druck vom Berufungsgericht aufgehoben. Die Fälle von Safiyatu Husseini im Staate Sokoto und Amina Lawal in Katsina gingen um die Welt und entfesselten einen Sturm von Protest. [Siehe Berichte in Bulletin # 88, # 93 and # 102.] Seit Nigerias Rueckkehr zu einer Zivilregierung im Jahre 1999 haben 12 vorwiegend muslimische Staaten im Norden des Landes Islamisches Strafrecht eingeführt. Im Zuge dieses Vorganges brachen in vielen Teilen Nigerias religiöse Unruhen und kommunale Gewalt aus und Tausende von Menschen wurden getötet. Sharia Strafen wie Prügelstrafen, Auspeitschen, Amputieren von Armen oder Beinen, Steinigung usw. sind nicht nur barbarisch und inhuman, sie verletzen auch die Verfassung von Nigeria sowie verschiedene internationale Menschenrechtsabkommen, die von Nigeria unterzeichnet und ratifiziert wurden.
Deutschland: "Kopftuchverbot" für christliche Nonnen Römisch-katholische Nonnen, die in staatlichen deutschen Schulen unterrichten, müssen jetzt möglicherweise ihr Habit ablegen, bevor sie einen Klassenraum betreten. Wenn es muslimischen Lehrerinnen in einem Bundesland verboten ist, ihr Kopftuch in der Schule zu tragen, muß das auch für christliche Nonne gelten, entschied das Deutsche Bundesverwaltungsgericht. "Ausnahmen für bestimmte Formen religiös motivierter Kleidung in bestimmten Gebieten kommen nicht in Frage." Im September 2003 entschied das Bundesverfassungsgericht, daß die Entscheidung über Kopftücher muslimischer Lehrerinnen Angelegenheit der Länder sein solle. Im April 2004 war das "schwarze", vorwiegend römisch-katholische Baden-Württemberg (BW) der erste Staat, der den Kopftuchbann verabschiedete. Er hatte die nahezu einstimmige Unterstützung des Landesparlamentes, das von einer Koalition der oppositionellen CDU und der FDP beherrscht wurde. Die ganze Sache war von der Lehrerin Fereshta Ludin in Gang gesetzt worden, der fünf Jahre zuvor eine Anstellung in BW verweigert worden war, weil sie darauf bestand, ihr Kopftuch zu tragen. Sie klagte und berief sich auf die Verfassung, die ihr Religionsfreiheit garantiert. Der Fall ging bis in die letzte Instanz, die im September 2003 entschied, daß es tatsächlich kein Gesetz gab, das Frau Ludin daran hindern konnte, in der Schule ihr Kopftuch zu tragen, daß aber von nun an die Länder berechtigt sein sollten, ein solches Gesetz zu schaffen. BW beeilte sich, dies zu tun. Inzwischen sind fünf der sechzehn Bundesländer dabei, ein ähnliches Gesetz zu verabschieden. Während das Verbot muslimischer Kopftücher sich in BW breiter Unterstützung erfreute, gibt es starken Widerstand dagegen, daß christliche Nonnen gezwungen werden sollen ihren Kopfputz abzulegen. Rechtsprofessor Ferdinand Kirchof, Autor des Gesetzentwurfes gegen das Kopftuch, verteidigt das Nonnen-Habit als Berufskleidung, die nicht Gegenstand eines Verbotes werden kann.
Tansania: Hexenfußball Mwina Kaduguda, ehemaliger Generalsekretär des Tansanischen Fußballbundes, enthüllte in einer Fernseh-Talkshow, warum Tansania in der Vorrunde zur Worldcup-Qualifikation unerwartete von Kenia besiegt worden war. Obwohl gut vorbereitet und in der Lage einen sicheren Gewinn zu erspielen, zeigten die tansanischen Spieler keinen ernsthaften Einsatz, sagte Kaduguda, weil sie verärgert und enttäuscht darüber waren, daß der Bund es versäumt hatte, ihnen ihren Spielbonus auszuzahlen. Das Geld, 140 US Dollars per Spieler, war für das Spiel zugesagt und bereitgestellt worden. Er hatte das Team persönlich nach Nairobi begleitet, sagte er, und man wartete auf die Kollegen, die das Geld mitbringen sollten. Sie kamen, aber statt des Geldes brachten sie einen Hexendoktor mit, den sie für den entsprechenden Betrag in Dienst genommen hatten. Der Glaube an Hexerei hatte bereits mehrfach Trouble verursacht, berichtete Kaduguda. Kürzlich mußte der Bund zwei Spitzenspieler bestrafen, Simba und Yanga, weil sie während des Matches seltsame Rituale durchführten. Als das tansanische Team letztes Jahr in Ägtpten spielte, gingen beim Afrikanischen Fußballrat Beschwerden über "unangemessenes" Verhalten während des Spieles ein.
Spanien: Soll die Kirche sich selbst finanzieren! Spanien verwandelt sich in raschem Tempo in ein säkulares Land, seit die sozialistische Regierung unter Ministerpräsident José Luis Rodriguez Zapatero im März 2004 die Macht übernahm. Jetzt hat die Regierung einen Zeitplan aufgestellt, nach dem die staatliche Finanzierung der Römisch-Katholischen Kirche auf die Hälfte reduziert werden soll - ein erster Schritt auf dem Wege zu ihrer völligen Abschaffung. Bisher sind jedes Jahr mehr als 136 Millionen Euros (fast 174 Millionen Dollar) aus der Staatskasse in den Klingelbeutel der Katholischen Kirche geflossen. Die Regierung hat auch eine Übereinkunft gekündigt, die spanischen Steuerzahlern bisher erlaubte, einen gewissen Prozentsatz ihrer Steuern der Kirche zu spenden. Und es setzte eine Kommission ein, die das Verbot von Kruzifixen auf öffentlichen Gebäuden durchsetzen soll. Obwohl Spanien gemäß seiner Verfassung von 1978 ein konfessionsloser Staat ist, wurde die Römisch-Katholische Kirche bisher mit öffentlichen Mitteln finanziert und genoß viele Privilegien, die nun Schritt für Schritt gestrichen werden. Größere Veränderungen finden im Erziehungswesen statt. Es war eine der ersten Amtshandlungen der neuen Regierung, den Gesetztesentwurf im Bereich Erziehung zurückzuziehen, der bereits von ihrer Vorgängerin, der Vatikan-freundlichen Volkspartei-Regierung, verabschiedet worden war. Der Entwurf hätte Religionserziehung für spanische Schulkinder zu einem prüfungsrelevanten Pflichtfach wie Mathematik erhoben. Nach dem neuen Gesetzesentwurf, der inzwischen dem Parlament vorgelegt wurde, wird Religion ein Wahlfach sein. Es ist geplant, neben Unterricht in christlicher Religion (das ist in Zukuft nicht nur katholische, sondern auch anglikanische und protestantische) auch Judaismus und Islam anzubieten. Gegenwärtig gibt es 32.000 Religionslehrer, die alle vom den Bischöfen eingestellt und vom Staat durch Bezuschussung finanziert werden. In Zukunft werden Religionslehrer reguläre Staatsangestellte sein wie alle anderen Lehrer auch. Es wird auch ein neues Pflichtfach in spanischen Schulen geben: "Staatsbürgerkunde" soll demokratische Werte kultivieren. Die Bischöfe haben bereits ihrem Mißfallen darüber Ausdruck verliehen, denn sie befürchten, es könnte die Kinder gegen die Kirche "indoktrinieren". Dem Parlament liegen drei weitere Gesetzesentwürfe der Regierung vor, die versprechen, Spanien aus dem Schatten der Römisch-Katholischen Kirche zu bringen: Das neue Scheidungsgesetz wird Ehescheidungen wesentlich erleichtern und beschleunigen. Das neue Abtreibungsgesetz wird Schwangerschaftsunterbrechungen innerhalb einer festgesetzten Frist ohne Angabe von Gründen erlauben. Das neue Ehegesetz wird gleichgeschlechtlichen Paaren den gleichen rechtlichen Status geben wie konventionellen Ehen. Spaniens Bewegung in Richtung Säkularismus läßt die Bischöfe rot sehen. Ihr Aufschrei über den "moralischen Niedergang" der Legislativen und über den "allgemeinen Glaubensabfall" des Landes findet jedoch wenig Resonanz in der Bevölkerung. Umfrageergebnisse zeigen, daß es eine starke Mehrheit zugunsten der geplanten Gesetze gibt. 72% der Bevölkerung wünschen zu sehen, daß die Kirche sich selbst finanzieren muß. Obwohl etwa 90% der Spanier formal Katholiken sind, üben nur 25% ihre Religion aus, darunter nur wenige Jugendliche. Die neue Politik, sagt Ministerpräsident Zapatero, ist genau das, wofür die Leute bei der Wahl gestimmt haben. "Was die Regierung dem Parlament vorlegen wird, ist im strengsten Sinne eine Wiederspiegelung dessen, was am Wahltag Unterstützung fand." Übersetzung: Ursula-Charlotte Dunckern Copyright © 2004 Rationalist International. Empfänger des Rationalist International Bulletins dürfen dessen Artikel und Meldungen veröffentlichen, im Internet zugänglich machen, weiterversenden und reproduzieren, wenn sie dabei die Quelle angeben: Rationalist International Bulletin Nr. 133, Copyright © 2004 Rationalist International.
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