RATIONALIST INTERNATIONAL

Bulletin Nr. 135 (21. November 2004)

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IN DIESER AUSGABE

UNESCO-Preis für Taslima Nasreen

Nigeria: Bis auf weiteres wird nicht zu Tode gesteinigt - aber das Sharia-Strafrecht muß weg! - RI schreibt an Präsident Obasanjo

Pakistan: Eine Veränderung im Blasphemie-Gesetz - willkommen, aber ungenügend

 

UNESCO-Preis für Taslima Nasreen

Taslima Nasreen
Taslima Nasreen

Rationalist International gratuliert Ehrenmitglied Taslima Nasreen, die mit dem Mandajeet-Singh-Preis 2004 der UNESCO für die Förderung von Toleranz und Gewaltfreiheit ausgezeichnet wurde. Taslima Nasreen wurde für ihren mutigen und unermüdlichen Kampf für Menschenrechte, Freiheit und Gleichberechtigung der Frauen in islamischen Ländern geehrt. Die in Bangladesch geborene Ärztin, Dichterin und Autorin von über zwanzig Büchern, von denen einige in mehr als zwanzig Sprachen übersetzt wurden, hatte 1994 ihr Land fliehen müssen, als islamische Fundamentalisten schworen, sie zu töten. Seither lebt sie im Exil in Europa und den USA. Taslima Nasreen ist Trägerin des Kurt-Tucholsky-Preises des Schwedischen PEN-Club, des vom Europäischen Parlament verliehenen Sacharow-Preises für Gedankenfreiheit und des indischen Literaturpreises Ananda Puroshkar. Zur Zeit forscht sie an der Harvard-Universität über Säkularisation und Emanzipation von Frauen in islamischen Ländern.

Der zweijährige Preis, der 1995 mit der Hilfe des indischen Schriftstellers und UNESCO-Goodwill-Ambassadors Mandajeet Singh geschaffen wurde und mit 100.000 Dollars dotiert ist, wurde am 16. November in einer Feier im UNESCO-Hauptquartier in Paris von UNESCO-Generaldirektor Koiichi Matsuura überreicht. Im Jahre 2002 war der Presi der Friedens-Nobel-Preis-Trägerin Aung San Suu Kyi verliehen worden.

 

Nigeria: Bis auf weiteres wird nicht zu Tode gesteinigt - aber das Sharia-Strafrecht muß weg!

RI schreibt an Präsident Obasanjo

Die 18-jährige Hajara Ibrahim kann aufatmen. Das Berufungsgericht hob das Urteil zum Tode durch Steinigung auf, das ein örtliches Sharia-Gericht in Lere im Staate Bauchi am 5. Oktober gegen sie verhängt hatte. Der Richter des höheren Sharia-Gerichtes in Dass erklärte die Verurteilung der schwangeren jungen Frau wegen Ehebruches als inkorrekt, da sie nicht verheiratet sei. Sexuelle Beziehungen vor der Ehe erfüllen nach islamischem Strafrecht den Tatbestand der "Unzucht" und sind mit Auspeitschen zu bestrafen. In Übereinstimmung mit der Argumentation von Hajaras Verteidiger Abdulkadi Suleiman, kritisierte Richter Mohammed Mustapha Umar auch Verfahrensfehler des Erstgerichtes. So war es z.B. der Angeklagten nicht erlaubt worden, eine Stellungnahme abzugeben, bevor das Todesurteil verhängt wurde.

Der Präsident von Rationalist International, Sanal Edamaruku, brachte in einem Brief an Präsident Olusegun Obasanjo von Nigeria Erleichterung über die Entscheidung des Berufungsgerichtes im Falle Hajara Ibrahim zum Ausdruck. Er drängte Präsident Obasanjo, sein hohes Amt zu nutzen und das Sharia-Strafrecht in ganz Nigeria zu verbieten. "Die Sharia-Gerichte in Nord-Nigeria verhängen unmenschliche und barbarische Strafen, die die internationalen Menschenrechtsnormen, von Nigeria unterzeichnete und ratifizierte internationale Menschenrechtsabkommen sowie die Verfassung von Nigeria verletzen. Es kann nicht ins Ermessen der Regierungen der Staaten gestellt sein, Rechtssysteme einzusetzen und zu unterhalten, die die Verfassung von Nigeria verletzen", schrieb Edamaruku. "Es ist Ihre vornehmste Pflicht als Oberhaupt Ihres Staates, zu garantieren, daß die Menschenrechte respektiert und geschützt werden. Wir bitten Sie dringend, nicht mehr zu erlauben, daß Sharia-Gerichte Terror an- und abschalten und mit dem Leben und der Würde der Bürger von Nigeria spielen."

Hajara Ibrahims Fall ist einer von mehrerenn, in denen örtliche Sharia-Gerichte während der vergangenen Jahre Verurteilungen zum Tod durch Steinigung verhängten, die weltweit Schock und Zorn hervorriefen - und schließlich in der Berufung wegen Verfahrensfehlern des Erstgerichtes aufgehoben wurden. Während in Nigeria Hinrichtungen unter Sharia bestätigtermaßen stattfinden, hat es nach unseren Informationen bisher keine Hinrichtung durch Steinigung gegeben. Aber es gibt keine Garantie, daß das so bleibt. Und es gibt auch Verurteilte wie Yunusa Rafin-Chiyawa, der im Juni 2002 zum Steinigungstod verurteilt wurde und seither in der Todeszelle eines nigerianischen Gefängnisses schmachtet.

Der Fall der Daso Adamu, die am 15. September von einem anderen örtlichen Sharia-Gericht zum Steinigungstod verurteilt wurde, liegt noch beim Berufungsgericht.

[Siehe Berichte in Bulletin Nr.88, Nr.93, Nr.102 und Nr.133.]

 

Pakistan: Eine Veränderung im Blasphemie-Gesetz - willkommen, aber unzulänglich

Die Nationalversammlung von Pakistan hat - gegen die Stimmen der fundamentalistischen Koalition Muttahida Majlis-e-Amal (MMA) - ein ergänzendes Gesetz verabschiedet, das darauf abzielt, den Mißbrauch der pakistanischen Blasphemie-Gesetze einzuschränken, die in Artikel 295 B, C und 298 A, B, C des Pakistanischen Strafgesetzbuches niedergelegt sind. Der neue Gesetzes-Zusatz fordert, daß Beschuldigungen von einem Polizeibeamten gehobenen Ranges auf ihren Tatsachengehalt überprüft werden müssen, bevor ein Strafverfahren eröffnet werden kann. Momentan gelten bereits wage Behauptungen gegen eine Person als zureichende Grundlage für sofortige Verhaftung und Anklage. Untersuchungen werden, wenn überhaupt, erst später und von rangniederen Beamten durchgeführt. Wegen dieser willkürlichen Verfahrensregelungen sind die Blasphemie-Gesetze nicht nur ein tödlicher Dolch in der Hand religiöser Fanatiker, sondern auch ein billiges und brutales Instrument, mit dem Skrupellose persönliche Rache üben, sich Besitztümer aneignen und viele andere Angelegenheiten auf eigene Faust regeln können, die überhaupt keine auch noch so weit hergeholte Verbindung zu Religion haben.

Der Gesetzes-Zusatz wird wirksam, sobald das Gesetz vom Senat gebilligt ist. Es mag tatsächlich den Mißbrauch der Blasphemie-Gesetze erheblich reduzieren, aber das allein genügt nicht. Die drakonischen Blasphemie-Gesetze müssen abeschafft werden! Die Veränderungen sind "willkommen, aber unzulänglich", sagt Tahir Muhammed Khan, der Vorsitzende der Menschenrechtskommission von Pakistan. Tatsächlich hat die Nationalsversammlung, indem sie ausschließlich Veränderungen auf Verfahrensebene berücksichtigte, z.B. ganz nebenbei bestätigt, daß die Todesstrafe auf Blasphemie obligatorisch bleibt.

Die pakistanischen Blasphemie-Gesetze sind ein Überbleibsel des britischen Kolonial-Strafrechtes. Zunächst religionsneutral, wurden sie 1986 von der Militärregierung des General Zia-ul Haq "islamisiert" und an das Sharia-Recht angepaßt. 1991 machte der gewählte Premierminister Nawaz Sharif die Todesstrafe obligatorisch. Mißbrauch wucherte nach Zia-ul Haqs Islamisierung der Gesetze: Während es in den sechzig Jahren zwischen 1927 und 1987 nur ganze 7 Fälle gegeben hatte, schoß die Anzahl der Fälle zwischen 1987 und heute (knappe 16 Jahre) auf 4000 empor.

President General Musharraf hat die drakonischen Blasphemie-Gesetze mehrfach in öffentlichen Reden krtitisiert, ergriff aber nie entschlossen die Initiative, sie zu ändern. Als die Fundamentalisten seiner liberalen Vision des Islam im Mai 2000 mit wütenden Demonstrationen entgegentraten, versprach er ihnen sogar, daß alle Pläne aufgegeben seien, die Blasphemie-Gesetze zu ändern. Aber der internationale Druck auf seine Regierung wuchs, als der Blasphemieprozeß gegen den Rationalisten Dr. Younus Shaikh eine weltweite Welle von Protest hervorrief. Dr. Shaikh, zum Tode verurteilt und mehr als zwei Jahre lang in Einzelhaft in einer winzigen Todeszelle im Gefängnis von Rawalpindi eingesperrt, wurde schließlich freigesprochen. Er sprach in der Versammlung der UN-Kommission für Menschenrechte in Genf über seinen Fall und über die Situation in Pakistan.

Der Kampf gegen die Blasphemie-Gesetze muß weitergehen. Sie verletzen die Universale Erklärung der Menschenrechte, zu deren Unterzeichnern Pakistan gehört, und sie müssen abgeschafft werden. Der blutige Dolch muß der Hand der Fundamentalisten entwunden werden.

[Um den vollen Text der Blasphemie-Gesetze zu lesen, klicken Sie bitte hier].

Übersetzung: Ursula-Charlotte Dunckern


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Dr. Pieter Admiraal (Niederlande), Prof. Mike Archer (Australien), Katsuaki Asai (Japan), Sir Hermann Bondi (England), Prof. Colin Blakemore (England), Prof. Vern Bullough (USA), Dr. Bill Cooke (Neuseeland), Dr. Helena Cronin (England), Prof. Richard Dawkins (England), Joseph Edamaruku (Indien), Jan Loeb Eisler (USA), Prof. Antony Flew (England), Tom Flynn (USA), Jim Herrick (England), Christopher Hitchens (USA), Ellen Johnson (USA), Prof. Paul Kurtz (USA), Lavanam (Indien), Dr. Richard Leakey (Kenia), Iain Middleton (Neuseeland), Dr. Henry Morgentaler (Kanada), Dr. Taslima Nasreen (Bangladesch), Steinar Nilsen (Norwegen), Prof. Jean-Claude Pecker (Frankreich), James Randi (USA), Prof. Ajoy Roy (Bangladesch), Dr. G N Jyoti Shankar (verstorben, USA), Barbara Smoker (England), Prof. Rob Tielman (Niederlande), David Tribe (Australien), K Veeramani (Indien), Barry Williams (Australien), Prof. Richard Wiseman (England) und Prof. Lewis Wolpert (England).
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