Nepal: Oberster Gerichtshof untersucht Ausbeutung von Kumari-Mädchen

Kindesmißbrauch: Mädchengöttin Kumari
Kindesmißbrauch: Mädchengöttin Kumari

Auf eine Petition von Menschenrechtsvertretern hin, die die traditionelle Kumari-Verehrung wegen der damit verbundenen Ausbeutung von Kindern abschaffen wollen, hat der Oberste Gerichtshof von Nepal eine Untersuchung der Sache angeordnet. Innerhalb von drei Monaten soll das Kulturministerium einen ausführlichen Bericht über den Kumari-Glauben vorlegen, der Bestandteil der religiösen Tradition der ethnischen Ureinwohnergemeinschaft der Newaris ist, die im Tal von Kathmandu leben.

Die Kumari residiert seit Jahrhunderten im Taleju Bhavani Tempel im Herzen der Hauptstadt Kathmandu. Ihr wird große Macht zugeschrieben. Durch ihre Fingerspitzen soll sich die Macht des Hindu-Gottes Vishnu auf einen neuen König übertragen, wenn er nach der Krönung kommt, ihr seine Aufwartung zu machen. Falls sie dann einen Moment zögert oder lächelt, bevor sie das magische Wort “Taleju!” spricht, ist das ein schlechtes Omen für die Zukunft des Königs. Aber ihre “Macht” hat einen hohen Preis. Der Tempeldienst ruiniert das Leben der Kumari-Mädchen. Als Kind im Alter von fünf, sechs Jahren nach traditionellen Regeln und Ritualen ausgewählt, lebt das junge Mädchen für sechs oder sieben Jahre im Tempel. Zur Zeit ihrer ersten Menstruation muß sie gehen, und ein neues Mädchen wird als ihre Nachfolgerin gewählt. Während ihrer göttlichen Amtsperiode hat die kleine Göttin nur sehr begrenzten Kontakt zu ihrer Familie, darf nicht zur Schule gehen, sich nicht Spiel und Sport widmen und nicht mit Kindern ihres Alters zusammensein. Sie wird unter Bedingungen gehalten, die gesundes Wachstum und Entwicklung eines Kindes beeinträchtigen und psychologischen Schaden anrichten müssen. Darüberhinaus hat es auch Auswirkungen auf die Zukunft des Mädchens, daß sie eine Kumari war. In den meisten Fällen wird sie nicht in der Lage sein zu heiraten, da sehr viele glauben, eine ehemalige Kumari bringe Unglück und frühen Tod über ihren Ehemann.

Es wird erwartet, daß der Oberste Gerichtshof innerhalb von drei bis vier Monaten über die Petition entscheiden wird.

Übersetzung: Ursula-Charlotte Dunckern