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Norwegen: Europäischer Menschenrechts-Gerichtshof entscheidet gegen religiösen Pflichtunterricht

Endlich muß Norwegen den religiösen Pflichtunterricht in öffentlichen Schulen abschaffen. Der Europäische Menschenrechts-Gerichtshof in Straßburg entschied am 27. Juni 2007, daß der sogenannte KRL-Unterricht (Christlich religiöser und weltanschaulicher Unterricht) Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt. Der norwegische Erziehungsminister Øystein Djupedal gab an, die notwendigen Veränderungen seien in Vorbereitung.

Das Urteil beendet einen zehnjährigen Rechtsstreit. Als 1997 in Norwegen die Teilnahme am Religionsunterricht in der „offiziellen Staatsreligion" Pflicht für alle Schüler von Grund-und Aufbauschulen wurde, beschlossen sieben Familien, den Staat zu verklagen, weil ihre Kinder gegen ihren Wunsch gezwungen waren, am Religionsunterricht teilzunehmen und es keinen Weg gab, sie davon zu befreien. Sie verloren ihren Fall auf allen Ebenen: vor dem Amtsgericht, vor dem Landgericht und vor dem Supreme Court, aber vier von ihnen gaben nicht auf und klagten 2002 in Straßburg. „Wir hätten damals nicht gedacht, daß unsere Jungen alt genug sein könnten, Champagner zu trinken, bis der Fall entschieden ist!" rief eine Klägerin aus, die ihrem Sohn - 1997 10 Jahre alt - die religiöse Indoktrination hatte ersparen wollen.

In Norwegen gibt es keine Trennung von Kirche und Staat. Schulen sind an die allgemeine Christliche Zielklausel gebunden und die mächtige Evangelisch-Lutherische Staatskirche hat eine zentrale Position in den Lehrplänen. Daher ist es schwierig, Minderheitsgruppen anderer Religionen gerecht zu werden, wenn ausschließlich KRL-Unterricht auf dem Lehrplan steht, befand das Gericht.

Norwegen ist derzeit noch einer weiteren Menschenrechtsverletzung angeklagt, die der Verankerung von Privilegien der Staatskirche in der Verfassung entspringt. Die Norwegische Verfassung fordert, daß jede gewählte Regierung ein Kabinet einzusetzen hat, in dem mindestens 50 Prozent der Minister Mitglieder der Staatskirche sind. Dies verletzt sowohl die UN-Konvention über zivile und politische Rechte als auch die Menschenrechtskonvention des Europäischen Rates.

Übersetzung: Ursula-Charlotte Dunckern